Zwangsversteigerung: Einfamilienhaus in 2421 Kittsee Chikago 11

Schätzwert: 186,000.00 €
Vadium: 18,600.00 €
Geringstes Gebot: 139,500.00 €

Beschreibung:
Die beiden Parzellen der bewertungsgegenständlichen Liegenschaft bilden eine zusammenhängende, annähernd rechteckige und gestreckte Baulandfläche. Darauf ist direkt an am Straßenzug Chikago und entlang der nordwestlichen Grundgrenze ein rechts gekuppeltes, giebelständiges, eingeschoßiges und nicht unterkellertes Wohngebäude mit leicht erhöhtem Erdgeschoß und ausgebauten Dachgeschoß (unfertig) unter einem asymmetrischen Satteldach mit Gaupen errichtet. Die Räumlichkeiten im Erdgeschoß gliedern sich in einen Eingangsbereich mit WC und dem provisorischen Stiegenaufgang in das Dachgeschoß im linken Gebäudebereich, welcher augenscheinlich auf die Breite des Traufganges erweitert wurde. Im hinteren Gebäudetrakt bestehen ein Essbereich mit Zugang zu einer teilweise im Bereich des Traufganges situierten Terrasse im linken Bauwich und eine offene Küche mit Kochinsel. Der offene Wohnbereich mit Fenster zur Straße befindet sich im rechten Gebäudebereich auf etwa 2/3 der Gebäudelänge. Augenscheinlich wurden Wände entfernt und besteht im Wesentlichen nur eine Trennmauer entlang der Gebäudelängsachse, welche den Erschließungsbereich vom Wohnbereich trennt. Vom Ess- und Küchenbereich besteht etwa in der Mitte der Gebäudeschmalseite ein Zugang zu einem Raum im gartenseitgen Erweiterungstrakt der über zwei Ausgänge in den Garten verfügt und einen Stiegenabgang in den Kellerraum hat, welcher sich unter dem gartenseitigen kleinen Anbaugebäude befindet. In das im Ausbau befindliche Dachgeschoß führt ein provisorischer Stiegenaufgang mit Zwischenpodest. Der Dachbodenausbau erstreckt sich vom straßenseitigen Giebel bis in den gartenseitigen Erweiterungstrakt unter einem Pultdach. Im Dachgeschoß ist augenscheinlich ein Badezimmer mit Dusche vorgesehen, jedoch nicht fertiggestellt.Zu allen Objekten auf der Liegenschaft sind keine Einreichpläne vorhanden, lediglich einen Kanalaufmaßplan mit den Außenmaßen aus ca 1989. Auch im Bauakt findet sich kein Plan, es sind offensichtlich mehrere Anbauten getätigt worden. Es gibt einen gartenseitigen Anbau nach dem kleinen, im Plan dargestellten Zubau als Erweiterung des Wohnhauses.An der nordwestlichen Grundstücksgrenze und an diesen Zubautrakt des Wohnhauses angrenzend besteht ein kleiner unterkellerter Anbau mit barokisierendem Schweifgiebel und einem provisorischen Holz-Antrittspodest zu dem um etwa 120 cm erhöhten Eingang, welcher derzeit als Abstellraum genutz wird – der Kellerzugang befindet sich im Zubautrakt des Wohngebäudes.Insgesamt ist der Zustand des Hauses mit Fertigstellungsrückstau Innen und Außen als Edelrohbau zu sehen (Wand- und Bodenoberflächen im Erdgeschoß teils fertiggestellt mit Finalisierungsrückstau und im Dachgeschoß überwiegend belagsfertig, Decken im Dachgeschoß teilweise unfertig, Trennwände teilweise unfertig und überwiegend fehlende Innentüren samt Zargen im Dachgeschoß etc.) – siehe Fotodokumentation im Anhang. Insgesamt sind die Innenausbau-Arbeiten zum großen Teil unfertig bzw. wurden nicht hochqualitativ ausgeführt. Die Funktionstüchtigkeit der Fußbodenheizungs-Vorbereitung konnte nicht geprüft werden, das Badezimmer im Dachgeschoß ist nur angelegt etc.Zum Objekt sind keine Einreichpläne vorhanden, lediglich einen Kanalaufmaßplan mit den Außenmaßen. Der Baubehörde liegen keine Informationen zu den laufenden Um- und Ausbaubaumaßnahmen vor und befinden sich die Baulichkeiten demnach nicht im Konsens.Die Haustechnik (E-Installationen, Verrohrung, Warmwasserbereitung, Heizung etc.) ist augenscheinlich teilweise vorbereitet, bei der Befundaufnahme noch nicht fertiggestellt und nicht betriebsbereit, die normgemäße Funktionstüchtigkeit der gesamten hergestellten haustechnischen Anlagen wurde nicht geprüft. Entsprechend dem Fertigstellungsgrad liegen keine entsprechenden Befunde der Gebäudetechnik vor.Außenanlagen sind entsprechend dem unfertigen Zustand im Wesentlichen nicht vorhanden, straßenseitig bestehen Einfahrtstore zu beiden Straßenseiten.Somit besteht insgesamt zum Bewertungsstichtag kein baubehördlicher Konsens (keine Baubewilligung gem. §15 Bgld BauG 1997 i.d.g.F bzw. keine Fertigstellung gem. § 27 Bgld BauG 1997 i.d.g.F aufgrund des unfertigen Bauzustandes).Der zeichnende Sachverständige weist darauf hin, dass die Konsensfähigkeit aufgrund des unfertigen Fertigstellungsgrades und der fehlenden Unterlagen für ein ordnungsgemäßes Bewilligungsverfahren bzw. der fehlenden Baubewilligung selbst nicht behauptet werden kann. Eventuell kann die Baubehörde zur Fertigstellung Nachweise einfordern oder Auflagen bestimmen.

Gericht:
Aktenzeichen: 320 4 E 23/25x
Versteigerungstermin: am 31.03.2026 um 07:00 Uhr
Versteigerungsort: Bezirksgericht Neusiedl am See, Verhandlungssaal B, EG

Kategorie(n): Häuser

PLZ/Ort: 2421 Kittsee

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