Beschreibung
1) Beschreibung:Die Liegenschaft besteht aus den Grundstücken Nr. 298/5, .123 und .209, die Grundstücke sind weder als vermessen gekennzeichnet noch im Grenzkataster (G) eingetragen.Als Grundstücksadresse ist Alois-Geißler-Straße 5 ersichtlich gemacht.Bei der Befundaufnahme vor Ort konnten keine offensichtlich wertbeeinflussenden Belastungen festgestellt werden, die Bewertung erfolgte somit lastenfrei. Die Liegenschaft befindet sich im Ortsteil Pichling, zugehörig zur Stadtgemeinde Koftach, einer Kleinstadt mit rd. 9.500 Einwohnern im Gerichtsbezirk Voitsberg.In fußläufiger Entfernung sind Apotheke, diverse Gewerbebetriebe, ein kleiner Nahversorger auf SB-Basis sowie eine Bushaltestelle vorhanden, im rd. 1,5 km entfernten Stadtgebiet von Köflach sind umfangreiche infastrukturelle Angebote sowie eine S-Bahn-Anbindung nach Graz gegeben.Die Grundstücke bilden zusammenhängend ein unregelmäßiges, annähernd rechteckiges Areal mit weitgehend ebenen Lageverhältnissen.Die Parzelle .123 ist zur Gänze mit dem vorliegenden Mehrfamilienhaus bebaut, die Parzelle .209 mit einem Holzschuppen, in dem die Kellerersatzräume für die jeweiligen Wohneinheiten untergebracht sind. Die eingezäunten Gärten wurden im Zuge der Wohnungseigentumsbegründung den jeweiligen Eigentümern zugeordnet, die restlichen unbebauten Grundstücksflächen, welche grundsätzlich im Allgemeineigentum der Liegenschaft stehen, dienen als weitgehend befestigte Weg- und Parkflächen.Im Wohnungseigentumsvertrag vom 26.11.2001, TZ 3448/2002 ist in Punkt 5. festgehalten: "Die Zuordnung der Zubehör zu den einzelnen im Wohnungseigentum stehenden Wohnungen bildenden Gärten und Pkw-Abstellplätze ...... sind in dem einen integrierten Vertragsbestandteil bildenden Parifizierungsplan des DI Kerschbaumer vom 15.6.2000, GZ 5088/00, entnehmbar."Dieser Parifizierungsplan des DI Kerschbaumer liegt im Grundbuch nicht auf. Es ist daher die genaue Situierung des Gartens und des Abstellplatzes, die zur Wohnung 1 gehören, nicht bekannt. Die Zufahrt erfolgt direkt vom öffentlichen Gut aus, die Liegenschaft ist an das öffentliche Leitungsnetz für Strom, Kanal, Wasser und Telekom angeschlossen.Laut derzeit gültigem Flächenwidmungsplan der Stadtgemeinde Köflach sind die bewertungsgegenständlichen Grundstücke als Bauland der Kategorie „allgemeines Wohngebiet“ (WA) mit einer Bebauungsdichte von 0,2-0, 6 ausgewiesen.Das Grundstück ist nicht im Altlastenatlas des Umweltamtes verzeichnet. Aus der örtlichen Besichtigung ergeben sich keine offenkundigen Hinweise auf eine Kontaminierung.GebäudebeschreibungDas Wohnhaus Alois-Geißler-Straße 5 ist ein Mehrparteienhaus, welches als einstiges Bergarbeiterquartier vor rd. 100 Jahren errichtet wurde. Die ältesten Aufzeichnungen, welche im Bauamt der Stadtgemeinde Köflach erhoben werden konnten, stammen aus dem Jahr 1924. Das Gesamtgebäude hat ein Ausmaß von rd. 58m x 8,6m und wurde in massiv gemauerter Bauweise ohne Unterkellerung und nur mit einem Vollgeschoß auf Streifenfundamenten errichtet. Das Dachgeschoß wurde nicht ausgebaut, den baulichen Abschluss bildet ein Satteldach, dessen ursprüngliche Ziegel-Eindeckung nunmehr aus (vermutlich asbesthaltigen!) Eternit-Rhomben besteht. Die Zugänge zu den Wohneinheiten erfolgen an der Südwestseite, hier wurden Eingangsveranden in Holzbauweise angebaut.Die Außenfassade ist verputzt und gefärbelt, die Fensterkonstruktionen wurden vor rd. 30 Jahren erneuert und sind aus Kunststoff mit Isolierverglasung und vorgesetzten, mittels sogenannten Gurtschluckern manuell zu bedienenden Rollläden zur Beschattung versehen.Eine zeitgemäße Wärmedämmung ist weder an der Außenwand noch im Dachbereich vorhanden.Mit Nutzwertgutachten des SV Dipl. -Ing. Florian Riegler vom 09.09.2011 wurde (teilweises!) Wohnungseigentum begründet. Insgesamt sind 5 selbstständige Wohneinheiten mit Wasserentnahmestellen sowie WC-Anlagen untergebracht an denen Wohnungseigentum begründet werden kann. 4 weitere Einheiten sind Substandardwohnungen, an denen gem. § 1 Abs.3 WEG 1975 nur schlichtes Miteigentum bestehen kann. Sämtliche Miteigentümer haben untereinander aber eine Benützungsregelung zur ausschließlichen Nutzung sowie alleinigen Verfügung der jeweiligen Einheiten in der vorliegenden Wohnungseigentumsvereinbarung beschlossen.Beschreibung der Wohnung 1:Die Wohnung Top 1 befindet sich am nordwestlichen Rand des Gebäudes mit jeweils einem Fenster nach Nordost sowie Südwest. Der räumliche Bestand umfasst einen Vorraum, Bad/WC, eine Wohnküche sowie ein Schlafzimmer mit einer Wohnnutzfläche von 35,53m²,. Als Zubehör sind im Nutzwertgutachten der Dachboden, ein Abteil im Nebengebäude, PKW-Abstellplatz 1 (genaue Situierung nicht erkennbar!), ein Garten (60m²; genaue Lage nicht bekannt) sowie die Eingangsveranda angeführt.Vom Schlafzimmer gelangt man über eine teilweise vermorschte Treppenkonstruktion aus Holz in den nordöstlich vorgelagerten Garten. Hier ist ein Holzschuppen situiert, welcher im Zuge der Befundaufnahme nicht geöffnet werden konnte, vermutlich aber vollgeräumt mit diversem Unrat sowie stark renovierungsbedürftig zu beschreiben ist und wohl keinen gesonderten Wert aufweist.Der Innenausbau der Wohnung kann als einfach und zweckmäßig aber bereits stark beansprucht und renovierungsbedürftig beschrieben werden.Die Beheizung der Wohnung erfolgt über einen Pellets-Ofen, welcher im Jahr 2015 eingebaut wurde (Funktionstüchtigkeit konnte nicht geprüft werden!), die Warmwasseraufbereitung mittels E-Boiler.Bau- und InstandhaltungszustandDer Gesamtzustand der gegenständliche Wohnung Top 1 wurde mit der Zustandsnote 3,0 (renovierungsbedürftig) bewertet.2) Ohne Anrechnung auf das Meistbot zu übernehmen ist die in C-LNr. 1 a (1772/1983) einverleibte DIENSTBARKEIT Schadensverzicht für Graz-Köflacher Eisenbahn- und Bergbau- Gesellschaft im Wert von EUR 0,--.3) Zur Liegenschaft gehört kein Zubehör.