Schätzwert: 205 000,00 €
Vadium: 20 500,00 €
Geringstes Gebot: 102 500,00 €
Beschreibung:
Im Erdgeschoss/Hochparterre des in Dornbirn befindlichen aus fünf Wohnungseigentumseinheiten bestehenden Wohnhauses – Salurnergasse 18 – an der Gebäudenordseite gelegene Dreieinhalb-Zimmer-Wohnung Top 231 mit insgesamt ca. 62,94 m² Nutzfläche, samt Kellerabteil im Kellergeschoss mit ca. 8,80 m²Es wird darauf hingewiesen, dass das Zubehör, insbesondere Kellerabteile, Terrassen, außenliegende Abstellräume und Gartenflächen, im Grundbuch nicht eingetragen sind. Das genutzte Kellerabteil (Kellerraum 6) ist auch in der Mietwertfestsetzung der Wohnung nicht zugeordnet. Ist eine Fläche oder ein Raum weder als Zubehör zu einem bestimmten Wohnungseigentumsobjekt noch als eigenes Wohnungseigentumsobjekt im Grundbuch eingetragen, handelt es sich um allgemeine Teile der Liegenschaft (vgl OGH vom 02.08.2012 in 4 Ob 108/12 d). Allfällige damit verbundene Streitigkeiten bleiben der Klärung auf dem Rechtsweg vorbehalten.________________________________________________________________________________________________________________________________Im Kellerraum sind die Gastherme zur Beheizung der Wohnung sowie der Elektroboiler zur Warmwasserbereitung untergebracht. Die Gastherme war zum Zeitpunkt der Befundaufnahme durch den Sachverständigen nicht an die Stromversorgung (Steckdose) angeschlossen und daher nicht in Betrieb. Eine Funktionsüberprüfung der Gastherme und des Boilers wurde nicht durchgeführt (Bewertungsgutachten Seite 26).________________________________________________________________________________________________________________________________Das Grundstück .3350 hat gemäß Grundbuch eine Fläche von 151 m², ist jedoch im Grenzkataster nicht eingetragen und kann daher zum tatsächlichen Bestand differieren. Da die Grundstücksgrenze der Wohnungseigentümergemeinschaft an der Außenmauer des Gebäudes verläuft, sind keine Außenanlagen gegeben. Nach den Erhebungen des Sachverständigen erfolgt der Zugang zum Gebäude über das Nachbargrundstück .3396, welches sich ebenso wie das weitere Nachbargrundstück 8579 im Eigentum der Vorarlberger gemeinnützige Wohnungsbau- und Siedlungsgesellschaft m.b.H. befindet. Gemäß Luftbild-/Kataster (Seite 26 Bewertungsgutachten ON 12) ragen die Vordächer des Gebäudes über die Grundstücksflächen vom Nachbargrundstück .3396. Der westseitige Stiegenabgang in das Kellergeschoss befindet sich offensichtlich auf dem Nachbargrundstück .3396. Im Grundbuch sind diesbezüglich keine Rechte eingetragen. Es gibt ein augenscheinlich erkennbares außerbücherliches Zugangsrecht über das Grundstück .3396 sowie Nutzung der Grundstücke .3396 und 8579 als allgemeine Gartenfläche (beide Grundstücke im Eigentum der VOGEWOSI), welche jedoch ebenfalls nicht im Grundbuch eingetragen sind. Allfällige damit verbundene Streitigkeiten bleiben der Klärung auf dem Rechtsweg vorbehalten.________________________________________________________________________________________________________________________________Der Sachverständige ging bei der Bewertung davon aus, dass alle im Bescheid und in der Benützungsbewilligung erteilten Auflagen ausgeführt wurden und somit das Bauvorhaben ordnungsgemäß abgeschlossen wurde. Augenscheinlich wurden im Laufe der Nutzung teilweise Sanierungen am Gebäude und in der Wohnung durchgeführt, wie z. B. Fenster mit Außenbeschattung, Badezimmersanierung, Boden-/Wand-/Deckenbeläge, Einbau einer eigenen Gastherme zur Beheizung der Wohnung, Elektroinstallationen etc. Allfällige damit verbundene Ansprüche/Streitigkeiten bleiben der Klärung auf dem Rechtsweg bzw vor den verwaltungsbehördlichen Instanzen vorbehalten.
Gericht:
Aktenzeichen: 920 25 E 2203/25d
Versteigerungstermin:
am 03.06.2026 um 06:30 Uhr
Versteigerungsort: Bezirksgericht 6850 Dornbirn, Kapuzinergasse 12, Verhandlungssaal 28/II. Stock
Kategorie(n): Eigentumswohnung
PLZ/Ort: 6850 Dornbirn
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