Beschreibung
I) EZ 1389 GB 63303 Bärnbach (120/424 Anteile B-LNr. 10, verbunden mit WE an W 5)Wohnungseigentum an W 5 im Haus Bärnbach, Packer Straße 12:1) Beschreibung der Liegenschaft:Die Liegenschaft EZ 1389 KG 63303 Bärnbach umfasst die Grundstücke .681 sowie 686/16. Die Liegenschaft ist unter der Orientierungsnummer „Packer Straße 12“ in der Stadtgemeinde Bärnbach situiert und liegt etwa 2,5km vom Hauptplatz Bärnbach und rund 1,0km vom Hauptplatz Voitsberg entfernt. Die Wohnlage kann als durchschnittlich bis gut bezeichnet werden, die Verkehrslage kann als gut beschrieben werden. Die verkehrstechnische Erschließung erfolgt über die Packer Straße, Grundstück 766/1 - asphaltiertes, öffentliches Gut und anschließend über die Privatgrundstücke 686/20 sowie .682. Diesbezüglich sind die Grunddienstbarkeiten im Grundbuch eingetragen. Am eigenen Grundstück gibt es eine asphaltierte Zufahrt. Die üblichen Nahversorger sind in der näheren Umgebung fußläufig erreichbar. Die Liegenschaft weist laut Grundbuchauszug eine Gesamtfläche von 2.282m² auf. Die Grundstücke besitzen eine unregelmäßige Grundstücksform und sind fast eben. Die maximale Länge beträgt rund 100m, die durchschnittliche Breite beläuft sich auf etwa 23m. Die Bewertungsliegenschaft ist von bebauten Liegenschaften umgeben und grenzt direkt an die Packer Straße. Auf der Liegenschaft wurde ursprünglich ein 6-Familienwohnhaus mit 6 Wohnungen mit der Orientierungsnummer „Packer Straße 12“ erbaut. Laut verbüchertem Nutzwertgutachten sind insgesamt 5 Wohnungen im Wohnhaus untergebracht. Das in Massivbauweise errichtete Gebäude ist zur Gänze unterkellert und umfasst ein Erdgeschoss, ein Obergeschoss, sowie ein ausgebautes Dachgeschoss. Es sind keine KFZ-Abstellplätze auf der Liegenschaft vorhanden. Die bewertungsgegenständliche Wohnung „W 5“ erstreckt sich auf der Westseite über das Obergeschoss und das Dachgeschoss. Die Erschließung der Liegenschaften erfolgt über die asphaltierte, öffentliche „Packer Straße“ und danach über die Privatgrundstücke 686/20 sowie .682. Am eigenen Grundstück gibt es eine asphaltierte Zufahrt. Der Hauseingang befindet sich im Norden. Flächenwidmung Gemäß derzeit gültigem Flächenwidmungsplan der Stadtgemeinde Bärnbach ist das Bewertungsgrundstück .681 als Kerngebiet (KG) mit einer Bebauungsdichte von 0,5 – 0,8 ausgewiesen. Die Bewertungsgrundstücke 686/16 und .683 sind als Gewerbegebiet (GG) mit einer Bebauungsdichte von 0,2 – 0,8 deklariert.Aufschließung Die Liegenschaft verfügt über einen Stromanschluss, sowie über einen Anschluss an das öffentliche Wasser- und Kanalnetz. Hochwasserrisikozone Für die Grundstücke .681, 686/16 sowie .683 liegt laut Gefahrenlandkarte eHORA des Bundesministeriums für Land- und Forstwirtschaft, Regionen und Wasserwirtschaft eine hohe Gefährdung für Überflutung bei 30-jährlichem Hochwasser vor. Objektbestand Beschreibung Wohnhaus, Wohnung „W 5“ Für das gegenständliche Wohnhaus wurde von der zuständigen Baubehörde im Jahr 1952 die Baubewilligung für die Errichtung eines 6-Familienwohnhauses erteilt. Im Jahr 1989 wurde die diesbezügliche Benützungsbewilligung ausgestellt. Im Jahr 1998 wurde für die gegenständliche Wohnung die Baubewilligung für den Umbau der bestehenden Wohnung und für den Dachgeschoss-Ausbau genehmigt. Die dazugehörige Benützungsbewilligung wurde im Jahr 1999 zugestellt. Das Nutzwertgutachten weist insgesamt 5 Wohnungen anstelle von 6 Wohnungen auf. Das in Massivbauweise errichtete und mit einem Walmdach in Eternitschabloneneindeckung ausgestattete Gebäude ist zur Gänze unterkellert und umfasst ein Erdgeschoss, ein Obergeschoss sowie ein ausgebautes Dachgeschoss. Die bewertungsgegenständliche Wohnung „W 5“ erstreckt sich über das Obergeschoss und das Dachgeschoss. Die Wohnung beinhaltet laut Nutzwertgutachten im Obergeschoss einen Flur, ein Bad/WC, eine Küche, drei Zimmer und einen Abstellraum. Das Dachgeschoss ist über eine innenliegende Wendeltreppe begehbar und besteht aus einer Galerie, zwei Zimmern und einem Bad/WC. Die Wohnnutzfläche beträgt insgesamt 113,98m². Des Weiteren sind der Wohnung der Keller 1 mit einer Nutzfläche von 15,45m² und der Keller 2 mit einer Nutzfläche von 14,31m² laut Nutzwertgutachten als Zubehör zugeordnet. In der Natur stellen die beiden Kellerräume Durchgehkellerräume dar. Das Wohnhaus verfügt über keinen Personenaufzug. Die Beheizung der Wohnung „W 5“ erfolgt über einen Einzelofen mit festen Brennstoffen. Im Obergeschoss ist ein Kachelofen situiert. Zusätzlich gibt es Elektro-Speicheröfen. Es ist keine Zentralheizung vorhanden. Die Zubehörfläche ist nicht eingefriedet und besteht aus asphaltierten Flächen sowie aus Grünflächen. Darüber hinaus gibt es einen Müllplatz, Wäschestangen und das allgemeine, begrünte Grundstück 686/16. An Instandsetzungsarbeiten wurden laut Parteienangaben folgende Maßnahmen durchgeführt: Etwa im Jahr 2015 wurden die Elektro-Speicheröfen erneuert, teilweise neue Elektroleitungen installiert und ein neuer Boiler mit einem Verbau montiert. Ungefähr im Jahr 2019 wurden die Fassaden saniert und gefärbelt, die alten Dachrinnen ersetzt, sowie neue Kunststofffenster samt Rollos bzw. fallweise Insektenschutz eingebaut. Das Kamintürl im Spitzboden wurde ca. im Jahr 2023 ausgetauscht. Das Nutzwertgutachten wurde von der Sachverständigen beim zuständigen Bezirksgericht erhoben. Es sind keine Parifizierungspläne in der Urkundensammlung vorhanden, weshalb bei der Befundaufnahme keine stichprobenartigen Kontrollmessungen durchgeführt werden konnten. In Abänderung zum Nutzwertgutachten sind der Keller 1 und der Keller 2 kein separates Zubehör, sondern als Durchgehkeller ausgeführt. Für die weiterführende Berechnung werden das Nutzwertgutachten und die darin angeführten Flächen und Werte als Grundlage herangezogen. Ein Auszug des Nutzwertgutachtens ist den Beilagen des Gutachtens zu entnehmen. Zusammenfassende Aufstellung zum Objektbestand Wohnhaus/WohnungBaujahr: ca. 1952 Umbau/DG-Ausbau: ca. 1998 Fiktives Baujahr: 1976 Gesamtnutzungsdauer: 80 Jahre Restnutzungsdauer: 30 Jahre Instandhaltung/Sanierung: normal erhalten 2015: Erneuerung Elektro-Speicheröfen Installation neuer Elektroleitungen teilw., Boiler mit Verbau 2019: Sanierung und Färbelung der Fassaden, Montage Dachrinnen Einbau Kunststofffenster samt Rollos bzw. fallweise Insektenschutz 2023: Austausch Kamintürl im Spitzboden Heizung: Einzelöfen: Kachelofen I Elektro-Speicheröfen Baubewilligung 6-Familienwohnhaus: GZ: V-455/62-153-1 vom 13.09.1962 Benützungsbewilligung 6-Familienw.: GZ: V-455/62-153-1 vom 06.03.1964 Baubewilligung Umbau u. DG-Ausbau: GZ: 1998/038/1262-3 vom 01.10.1998 Benützungsbewilligung Umbau u. DG: GZ: 1998/038/1262-7 vom 13.04.1999 Zustandsnote für die Bewertung: Note 2,0 (von 1,0 – 5,0) [Wohnung] Aufstellung der Nutzflächen: Wohnung „W 5“ - B-LNR 10: Flur OG 8,19m² Bad/WC OG 4,85m² Küche OG 6,75m² Zimmer OG 16,18m² Zimmer OG 16,01m² Zimmer OG 17,00m² Abstellraum OG 7,23m² Galerie DG 10,76m² Zimmer DG 5,32m² Zimmer DG 12,41m² Bad/WC DG 9,28m² Summe Wohnnutzfläche „W 5“ 113,98m² (laut Nutzwertgutachten - wird für die Berechnung verwendet)Der Wohnung sind der Keller 1 mit einer Nutzfläche von 15,45m² und der Keller 2 mit einer Nutzfläche von 14,31m² laut Nutzwertgutachten zugeordnet (in der Natur Durchgehkellerräume). Allgemeinteile: Die Hausallgemeinteile umfassen unter anderem Stiegenhaus, Erschließungsgänge, Waschküche im Keller, Balkon an der Nordseite des Stiegenhauses, Geh- und Zufahrtswege und Grünflächen. Ausstattung Sämtliche Räume sind verputzt und gestrichen. An den Decken sind zum Teil Holzverkleidungen angebracht. In allen Räumen befinden sich elektrische Installationen. Die Wohnräume verfügen über PVC-, bzw. Laminatböden. Der Flur sowie die Sanitärräume sind verfliest. Die Innentüren sind als einfache Holztüren ausgeführt. Die Fensterkonstruktionen bestehen aus Kunststoff und sind mehrheitlich mit manuell zu bedienenden Rollos und fallweise mit Insektenschutzgittern ausgestattet. Eine SAT-Schüssel ist an der Fassade montiert. Beheizt wird die Wohnung mittels Kachelofen mit festen Brennstoffen sowie mit ElektroSpeicheröfen. Die Sanitärausstattung im Bad im Obergeschoss umfasst eine Dusche, einen Waschtisch und ein WC. Der Waschmaschinenanschluss ist im Bad untergebracht. Im Bad im Dachgeschoss sind eine Badewanne, ein Waschtisch und ein WC untergebracht. Die Warmwasseraufbereitung erfolgt elektrisch mittels Boiler. Die Ausstattung der Wohneinheit und der Garage kann als durchschnittlich bezeichnet werden. Bau- und Instandhaltungszustand Der Bau- und Instandhaltungszustand kann im Bereich der gesamten Wohnung als normal erhalten beschrieben werden. Es sind der Nutzung und dem Alter übliche Erhaltungsarbeiten erforderlich. Mängel/Schäden/fehlende Arbeiten – Anmerkungen: Die Wand- und Bodenbeläge sind fallweise überarbeitungsbedürftig. Der Instandhaltungsrückstau wird durch die Zustandsnote im Bereich der Sachwertermittlung berücksichtigt. In der Ertragswertberechnung findet der Instandhaltungsrückstau in den erhöhten Bewirtschaftungskosten seinen Niederschlag.Es erfolgte lediglich eine augenscheinliche Besichtigung der Gebäude und keine weitere bauliche Untersuchung, sodass das Vorliegen von durch den Augenschein nicht erkennbaren Bauschäden nicht ausgeschlossen werden kann. Als Gesamtzustandsnote nach E. Heideck wird für die Wohnung die Note 2,0 für die Bewertung festgesetzt. Bodenkontaminierung Etwaige Kontaminierungen des Erdreiches im Bereich der gegenständlichen Liegenschaften sind durch bloßen Augenschein nicht feststellbar und finden im Gutachten keine Berücksichtigung. Die dafür notwendigen Untersuchungen übersteigen den geforderten Umfang der Begutachtung und wären gegen gesonderten Auftrag von dafür entsprechend qualifizierten Sachverständigen nach dem jeweiligen Stand der Technik durchzuführen. Im Altlastenatlas sind die Bewertungsgrundstücke .681, 686/16 sowie .683 nicht verzeichnet. Einheitswert Der Einheitswert hat für die gegenständliche Verkehrswertermittlung keine Relevanz und wurde daher nicht erhoben. Energieausweis Es liegt ein Energieausweis laut Energieausweis-Vorlage-Gesetz (EAVG) von der ARTiVO planung+bauleitung GmbH vom 19.09.2013 vor. Der spezifische Heizwärmebedarf beträgt 169,7 kWh/m²a. Der Gesamtenergieeffizienz-Faktor wird mit 2,25 angegeben. Es wird darauf hingewiesen, dass der Energieausweis bereits abgelaufen ist. Nutzung, Sonstiges Eigennutzung – die Bewertung erfolgt bestandsfrei Betriebskosten | Hausverwaltung Die Verwaltung des Wohnhauses erfolgt durch die Gemeinnützige Siedlungsgenossenschaft der Arbeiter und Angestellten Köflach, Grazer Straße 2, 8580 Köflach. Nachstehende Vorschreibungen wurden seitens der Hausverwaltung übermittelt: Nutzfläche der Wohnung „W 5“ 113,98m2 Aufwandsvorschreibung Betriebskostenakonto (10 % USt) € 176,89 Instandhaltungsbeitrag (0 % USt) € 130,77 Verwaltungskostenpauschale (10 % USt) € 26,33 USt 10 % € 20,32 Gesamtsumme € 354,31 Die Hausverwaltung hat mitgeteilt, dass aus der monatlichen Vorschreibung ein Betriebskostenrückstand für die Wohnung „W 5“ in der Höhe von € 3.557,03 per 15.01.2026 besteht. Die Instandhaltungsrücklage für das Wohnhaus „Packer Straße 12“ beträgt per 15.01.2026 € 35.678,11. Gemäß Information der Hausverwaltung sind keine größeren Sanierungsarbeiten in absehbarer Zeit geplant. Für die bewertungsgegenständliche Wohnung gelangt kein Sanierungsdarlehen zur Vorschreibung. Es wurden keine Informationen bezüglich Vereinbarungen über Benützungsregelungen übermittelt. AußenanlagenBei der gegenständlichen Liegenschaft ist eine einfache bewertungsrelevante Außenanlage vorhanden. Diese besteht maßgeblich aus den asphaltierten Flächen, den Wäschestangen und dem Müllplatz. Sonstige Feststellungen Gemäß Mitteilung seitens der Stadtgemeinde Bärnbach sind keine offenen Abgabenrückstände vorhanden. Die zeichnende Sachverständige hat darauf hingewiesen, dass keine Parifizierungspläne in der Urkundensammlung vorliegen. Für die weiterführende Berechnung wurden die verbücherten Nutzwertgutachten als Grundlage herangezogen. 2) Ohne Anrechnung auf das Meistbot zu übernehmende Lasten scheinen im Grundbuch nicht auf. Jedenfalls ohne Anrechnung zu übernehmen sind Beschränkungen bzw. Lasten aufgrund des Wohnungseigentums. 3) Zur Liegenschaft gehört als Zubehör eine Küche mit Unter- und Oberschränken inkl. E-Geräte (Baujahr ca. 2013, E-Geräte ca. 2016) im Wert von EUR 700,-- II) EZ 1383 GB 63303 Bärnbach (30/504 Anteile B-LNr. 30,verbunden mit WE an G 5)Wohnungseigentum an Garage 5:Beschreibung der LiegenschaftDie Liegenschaft EZ 1383 KG 63303 Bärnbach besteht aus dem Grundstück .683 und ist mit Garagen bebaut. Das Grundstück grenzt im Osten unmittelbar an die EZ 1389 bzw. das Grundstück 686/16 an.Die verkehrstechnische Erschließung erfolgt über die Packer Straße, Grundstück 766/1 - asphaltiertes, öffentliches Gut und anschließend über die Privatgrundstücke 686/20 sowie .682. Diesbezüglich sind die Grunddienstbarkeiten im Grundbuch eingetragen. Am eigenen Grundstück gibt es eine asphaltierte Zufahrt.Die Liegenschaft liegt östlich der EZ 1389 bzw. des Grundstückes 686/16. Laut Grundbuchauszug weist diese Liegenschaft eine Gesamtfläche von 818m² auf und ist ebenso annähernd eben. Die Grundstücksform ist trapezförmig. Die durchschnittliche Länge des Grundstückes beträgt ca. 54m, die Breite beläuft sich auf etwa 15m. Das Grundstück ist mit einem Garagengebäude mit insgesamt 15 Garagen bebaut. Die Garage „G 5“ ist im Erdgeschoss situiert. Flächenwidmung Gemäß derzeit gültigem Flächenwidmungsplan der Stadtgemeinde Bärnbach ist das Bewertungsgrundstück .681 als Kerngebiet (KG) mit einer Bebauungsdichte von 0,5 – 0,8 ausgewiesen. Die Bewertungsgrundstücke 686/16 und .683 sind als Gewerbegebiet (GG) mit einer Bebauungsdichte von 0,2 – 0,8 deklariert Aufschließung Die Liegenschaft verfügt über einen Stromanschluss, sowie über einen Anschluss an das öffentliche Wasser- und Kanalnetz. Hochwasserrisikozone Für die Grundstücke .681, 686/16 sowie .683 liegt laut Gefahrenlandkarte eHORA des Bundesministeriums für Land- und Forstwirtschaft, Regionen und Wasserwirtschaft eine hohe Gefährdung für Überflutung bei 30-jährlichem Hochwasser vor. Beschreibung Garagengebäude, Garage „G 5“ Für das gegenständliche Garagengebäude wurde von der zuständigen Baubehörde im Jahr 1961 die Baubewilligung für die Errichtung von 8 PKW-Garagen erteilt und im selben Jahr die diesbezügliche Benützungsbewilligung ausgestellt. Eine weitere Bau- und Benützungsbewilligung für die Errichtung einer vierboxigen PKW-Garage wurde im Jahr 1968 genehmigt. Für den Altbestand mit 3 Garagen auf der Südseite liegen keine Unterlagen bei der Baubehörde vor. Im Nutzwertgutachten sind insgesamt 15 Garagen angeführt. Das in Massivbauweise errichtete und mit einem Pultdach in Blecheindeckung ausgestattete Gebäude ist nicht unterkellert und umfasst ein Erdgeschoss. Der südseitige Garagenteil ist in Massivbauweise mit einem Satteldach ausgeführt. Die bewertungsgegenständliche Garage „G 5“ ist mit einem Pultdach eingedeckt und besitzt laut Nutzwertgutachten eine Nutzfläche von 15,00m². Die Zubehörfläche ist nicht eingefriedet und besteht aus asphaltierten Flächen sowie aus Grünflächen. An Instandsetzungsarbeiten wurden laut Parteienangaben folgende Maßnahmen durchgeführt: Etwa im Jahr 2025 wurde die Dacheindeckung des Pultdaches aus Blech erneuert. Darüber hinaus wurden keine wesentlichen Erhaltungs- bzw. Verbesserungsmaßnahmen vorgenommen. Das Nutzwertgutachten wurde von der zeichnenden Sachverständigen beim zuständigen Bezirksgericht erhoben. Es sind keine Parifizierungspläne in der Urkundensammlung vorhanden, weshalb bei der Befundaufnahme keine stichprobenartigen Kontrollmessungen durchgeführt werden konnten. Für die weiterführende Berechnung wurden das Nutzwertgutachten und die darin angeführten Flächen und Werte als Grundlage herangezogen. Zusammenfassende Aufstellung zum Objektbestand Garagengebäude/Garage Baujahre: ca. 1961, ca. 1968 Fiktives Baujahr: 1976 Gesamtnutzungsdauer: 70 Jahre Restnutzungsdauer: 20 Jahre Instandhaltung/Sanierung: normal erhalten 2025: Erneuerung Blecheindeckung beim Pultdach Heizung: - Baubewilligung 8 PKW-Garagen: GZ: 742/2-1961 vom 24.05.1961 Benützungsbewilligung 8 PKW-Gar.: GZ: 742/4-1961 vom 13.10.1961 Baubewilligung Vierboxige PKW-Gar.: GZ: 1.446/3-1968 vom 29.11.1968 Benützungsbewilligung Vierboxige G.: GZ: 1.446/3-1968 vom 29.11.1968 Zustandsnote für die Bewertung: Note 2,0 (von 1,0 – 5,0) [Garage] Aufstellung der Nutzflächen: Die Aufstellung der Nutzflächen wurde aus dem beigelegten Nutzwertgutachten entnommen.Garage „G 5“ - B-LNR 30: Garage 5 EG 15,00m² Summe Nutzfläche „G 5“ 15,00m² (laut Nutzwertgutachten - wird für die Berechnung verwendet) Allgemeinteile: Die Hausallgemeinteile umfassen unter anderem Geh- und Zufahrtswege und Grünflächen. Ausstattung:Die Garage ist verputzt und verfügt über ein Rolltor.Mängel/Schäden/fehlende Arbeiten – Anmerkungen: Laut Angaben steigt bei Starkregen das Grundwasser und es tritt Feuchtigkeit am Boden und an den Wänden ein. An der Decke der Garage ist ein Fleck mit geringfügiger Schimmelbildung augenscheinlich erkennbar.Der Instandhaltungsrückstau wird durch die Zustandsnote im Bereich der Sachwertermittlung berücksichtigt. In der Ertragswertberechnung findet der Instandhaltungsrückstau in den erhöhten Bewirtschaftungskosten seinen Niederschlag. Es erfolgte lediglich eine augenscheinliche Besichtigung der Gebäude und keine weitere bauliche Untersuchung, sodass das Vorliegen von durch den Augenschein nicht erkennbaren Bauschäden nicht ausgeschlossen werden kann. Als Gesamtzustandsnote nach E. Heideck wird für die Garage die Note 2,0 für die Bewertung festgesetzt. Bodenkontaminierung Etwaige Kontaminierungen des Erdreiches im Bereich der gegenständlichen Liegenschaften sind durch bloßen Augenschein nicht feststellbar und finden im Gutachten keine Berücksichtigung. Die dafür notwendigen Untersuchungen übersteigen den geforderten Umfang der Begutachtung und wären gegen gesonderten Auftrag von dafür entsprechend qualifizierten Sachverständigen nach dem jeweiligen Stand der Technik durchzuführen. Im Altlastenatlas sind die Bewertungsgrundstücke .681, 686/16 sowie .683 nicht verzeichnet. Einheitswert Der Einheitswert hat für die gegenständliche Verkehrswertermittlung keine Relevanz und wurde daher nicht erhoben. Energieausweis Es liegt ein Energieausweis laut Energieausweis-Vorlage-Gesetz (EAVG) von der ARTiVO planung+bauleitung GmbH vom 19.09.2013 vor. Der spezifische Heizwärmebedarf beträgt 169,7 kWh/m²a. Der Gesamtenergieeffizienz-Faktor wird mit 2,25 angegeben. Es wird darauf hingewiesen, dass der Energieausweis bereits abgelaufen ist. Nutzung, Sonstiges Eigennutzung – die Bewertung erfolgt bestandsfrei Betriebskosten | Hausverwaltung Die Verwaltung des Wohnhauses erfolgt durch die Gemeinnützige Siedlungsgenossenschaft der Arbeiter und Angestellten Köflach, Grazer Straße 2, 8580 Köflach. Nachstehende Vorschreibungen wurden seitens der Hausverwaltung übermittelt: Nutzfläche der Garage „G 5“ 15,00 m2 Aufwandsvorschreibung Gesamtsumme € 24,32Die Hausverwaltung hat mitgeteilt, dass aus der monatlichen Vorschreibung ein Betriebskostenrückstand für die Garage „G 5“ in der Höhe von € 421,44 per 15.01.2026 besteht. Die Instandhaltungsrücklage für das Garagengebäude beträgt per 15.01.2026 € 7.877,04. Gemäß Information der Hausverwaltung sind keine größeren Sanierungsarbeiten in absehbarer Zeit geplant.2) Ohne Anrechnung auf das Meistbot zu übernehmende Lasten scheinen im Grundbuch nicht auf. Jedenfalls ohne Anrechnung zu übernehmen sind Beschränkungen bzw. Lasten aufgrund des Wohnungseigentums. 3) Zur Liegenschaft gehört kein Zubehör. 4) Mit rechtskräftigem Beschluss vom 22.4.2026 wurden die gesetzlichen Versteigerungsbedingungen abgeändert und das geringste Gebot wie folgt festgesetzt:a) für die EZ 1389 KG 63303 Bärnbach, B-LNR. 10 (WE an W 5) mit EUR 120.525,--b) für die EZ 1383 KG 63303 Bärnbach, B-LNR. 30 (WE an G 5) mit EUR 7.725,--