Gemeinsames Wohnungseigentum zu je 445/16400 Anteilen an Wohnung W 3 im 2. Obergeschoss des westseitigen Gebäudes Dornbirner Straße 4 der Wohnungseigentümergemeinschaft Dornbirner Straße 4 undDornbirner Straße 5, der Marktgemeinde Lustenau. gelegene Vier-Zimmer-Wohnung Top Nr. 3 mit insgesamt ca. 104,42 m² Nutzfläche, samt Balkon an der Südseite mit 6,16 m², Balkon an der Westseite mit 5,12 m² sowie einem Kellerabteil m Kellergeschoss mit 7,85 m²____________________________________________________________________________________________________________________________Es wird darauf hingewiesen, dass das Zubehör, insbesondere Kellerabteile, Terrassen, außenliegende Abstellräume und Gartenflächen, im Grundbuch nicht eingetragen sind. Das genutzte Kellerabteil (Kellerraum 6) ist auch in der Mietwertfestsetzung der Wohnung nicht zugeordnet. Ist eine Fläche oder ein Raum weder als Zubehör zu einem bestimmten Wohnungseigentumsobjekt noch ls eigenes Wohnungseigentumsobjekt im Grundbuch eingetragen, handelt es sich um allgemeine Teile der Liegenschaft (vgl OGH vom 02.08.2012 in 4 Ob 108/12 d). Allfällige damit verbundene Streitigkeiten bleiben der Klärung auf dem Rechtsweg vorbehalten.
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