In der Stadt Dornbirn gelegene als Baufläche-Mischgebiet gewidmete Liegenschaft mit ca 927,00 m² Grundfläche samt darauf errichteter Wellblechgarage auf Betonfundament mit zwei Garagenplätzen.________________________________________________________________________________________________________________________________________*)Ein Teilbereich der Parzellen .2055/1 und 8845/2 (Einfahrtsbogen von der Bildgasse) wird als Zufahrtsfläche genutzt. Das Wohnhaus samt Terrasse befindet sich ausschließlich auf den Grundstücken .2055/1 und .2055/2. Bei der von der Sachverständigen empfohlenen und in Aussicht gestellten getrennten Verwertung (.2055/1 und .2055/2 ausschließlich gemeinsam sowie 8845/2 alleine) wäre zuerst eine grundbücherliche und tatsächliche Trennung der bebauten Liegenschaft und des unbebauten Grundstückes durchzuführen, wobei dies nach den Erhebungen der Sachverständigen grundsätzlich möglich ist (Seite 77 Bewertungsgutachten ON 27). Nach den von der Sachverständigen eingeholten Auskünften des Bauamtes Dornbirn wäre auch die Einverleibung der Fläche, auf welcher die Wellblechgarage steht (Grundparzelle 8845/2), zu Gunsten der beiden Bauparzellen .2055/1 und .2055/2 nicht von Nachteil (geradlinige Verlängerung der östlichen Grundstücksgrenze der Liegenschaft .2055/2 bis zur Bohnenmahdstraße, Fläche ca. 133m²). Damit würde die Fläche der unbebauten Liegenschaft 8845/2 bei 794,00 m² liegen. (Seite 71f Bewertungsgutachten ON 27). Die Ermittlung der Schätzwerte durch die Sachverständige erfolgte jedoch anhand der derzeit tatsächlichen Flächen gemäß Grundbuchstand. Die Durchführung der Trennung sowie allfällige damit verbundene Streitigkeiten bleiben der Klärung auf dem Rechtsweg vorbehalten.
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