Bei schätzungsgegenständlicher Liegenschaft handelt es sich um eine Anfang der 90iger Jahre errichtete Doppelhaushälfte in einer Siedlung mit insgesamt 16 Einheiten im Ortsteil Mödlham der Gemeinde Seekirchen. Das Gebäude ist unterkellert und weist 2 Vollgeschoße überirdisch zu Wohnzwecken auf, der Dachboden wurde ohne Baubewilligung ausgebaut, wobei die Raumhöhen nicht dem baurechtlichen Bestimmungen entsprechen. Nordöstlich dem Wohngebäude ist ein Carport angebaut. Raumeinteilung: EG: Vorraum, WC, Küche, Wohnzimmer mit vorgelagerter Terrasse und Garten; OG: Bad, 3 Schlafzimmer eines hiervon in Kabinettgröße; Balkon; DG 2 Räume (ausgebaut und nicht bewilligt); KG: Flur und 3 Kellerräume samt Heizraum;
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