Das insgesamt rund 3.815 m² große Grundstück liegt im Südosten der Marktgemeinde Himberg direkt an der südwestlich des Kreisverkehrs an der B 15 abzweigenden Gewerbestraße. Es handelt sich um ein relativ neues junges Gewerbegebiet mit guter infrastruktureller Erschließung, welches auch verkehrstechnisch gut an die umliegenden höherwertigen Verkehrswege angebunden ist. Das Betriebsobjekt ist auf einem Mittelbauplatz am Ende der Gewerbestraße gelegen und wird über ein großes Doppelflügeliges Stahlzufahrtstor erschlossen. Dahinter befinden sich Großteils betonierte Außenflächen, welche als Fahrt-, Rangier- und Abstellflächen genutzt werden. An der linken westseitigen Grundgrenze ist in gekuppelter Bauweise ein ebenerdiges nicht unterkellertes Bürogebäude mit einer Nutzfläche von rnd. 95 m² errichtet. Darin bestehen ein großer Vorraum in welchem eine Küchenzeile gelegen ist, neben welcher ein Bad und WC in einem Raum situiert sind. sowohl links als auch rechts bestehen jeweils anschließend 2 Büro- bzw. Aufenthaltsräume.An der linken Liegenschaftsgrenze ist weiters im Bereich der Nord-Westecke des Grundstückes eine ebenfalls gekuppelt errichtete Logistik- und Lagerhalle mit einer Nutzfläche von rnd. 843 m² und einer Gebäudehöhe von ca. 6,9m gelegen, welche über eine Auffahrtsrampe und zwei weitere Ladeanpassrampen verfügt. An der rechten Seite besteht darüber hinaus eine Zugangstüre die über eine Stahl-Außenstiege zu erreichen ist. Die Halle verfügt an der Nordseite über 4 doppelflügelige Kunststofffenster. Die Lagerhalle hat zwar vorbereitete Anschlüsse für einen Kanal ist an diesen jedoch nicht angeschlossen. Sie ist auch nicht beheizt.Neben den zuvor erwähnten betonierten Außenflächen entlang der Logistikhalle wurden die entlang der Ost- und Nordseite ursprünglich bestehenden Betonböden wieder abgebrochen und sind gerade Baumaßnahmen zur Errichtung von Versickerungsflächen im Gange, welche auch noch zu geplanten weiteren Abbrucharbeiten der betonierten Außenflächen entlang der gesamten ostseitigen Liegenschaftsgrenze führen werden, um die im Rahmen einer notwendig gewordenen neuen Baubewilligung vorzuschreibenden Herstellungen von unversiegelten Flächen und Ersatzpflanzungen von insgesamt 12 Stk. Bäumen sicherzustellen.An dieser Stelle ist darauf hinzuweisen, dass eine ursprünglich bestehende Baubewilligung aus dem Jahr 2023 wegen einer nicht gemeldeten anderen Bauführung ungültig geworden ist und für die geänderten Ausführungen um eine neue Baubewilligung anzusuchen war. Die dazu notwendigen neuen Pläne mit allen weiteren neu vorgeschriebenen Maßnahmen wurden zwischenzeitig mit der Baubehörde abgestimmt und eingereicht. Diese Pläne werden aktuell von der Behörde als Basis für die neu auszustellende Baubewilligung herangezogen und sollten nach Information des Bauamtes schlussendlich zu einer neuen Baubewilligung führen. Diese ist zum Zeitpunkt der Fertigstellung des Gutachten aber noch nicht ausgestellt gewesen. Es ist aber anzunehmen, dass noch einige Fertigstellungsmaßnahmen notwendig sein werden um eine dann abzugebende Fertigstellungsanzeige zu erstatten, welche als Voraussetzung für eine rechtskonforme zukünftige Benützung der Gebäude anzusehen ist.
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