Bei den bewertungsgegenständlichen Wohnungseigentumsobjekten handelt es sich um zwei als Wohnungen parifizierte, derzeit jedoch nicht ausgebaute Rohdachbodenflächen in einem Mehrfamilienwohnhaus. Für den Dachgeschoßausbau wurde in den Jahren 1997 bzw. 2005 eine Baubewilligung erteilt, welche jedoch nicht konsumiert wurde und zwischenzeitig infolge Fristablaufs erloschen ist. Gemäß Nutzwertgutachten sind den Wohnungseigentumsobjekten jeweils ein Kellerabteil sowie ein KFZ-Stellplatz zugeordnet. Die Kellerabteile und KFZ-Stellplätze wurden bislang nicht hergestellt.
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