unbebaute Liegenschaft in 2261 Angern an der March
Peter Roseggergasse 7/7a
Beschreibung
Flächenwidmung: Bauland-Wohngebietunbebautes GrundstückAdresse: 2261 Angern an der March, Peter Roseggergasse 7a bzw. 7Sonstiges: Die Liegenschaft ist im „geographischen Informationssystem Altlasten“ eingetragen, sie befindet sich auf dem ehemaligen Werksgebiet der „Teerfabrik Rütgers Angern“. Die Marktgemeinde Angern an der March hat für Grundstücke, die sich in dieser Altlast befinden, im Jahr 2012 eine Bausperre erteilt. Vereinzelt wurden trotz Bausperre Baubewilligungen mit Auflagen erteilt (Bodenaustausch).Unsachgemäß gelagerte Gebinde mit mineralölhaltigem Treibstoff wurden bis dato nicht vom Grundstück entfernt.Unter dem geringsten Gebot findet ein Verkauf nicht statt.Ohne Anrechnung auf das Meistbot sind zu übernehmen:dingliche Lasten EUR 73,50 GemeindeBlfd. Nr. 7 und 8, jeweils 1/2 Anteil, an der Liegenschaft EZ 414, Grundbuch 06001 Angern an der March, BG Gänserndorf, mit der Grundstücksnummer 716/3, mit der Adresse 2261 Angern an der March, Peter Roseggergasse 7a/Peter Roseggergasse 7 Energieausweis: Hinzuweisen ist, dass die Liegenschaft unbebaut ist Bestandsverhältnis: Hinzuweisen ist, dass die Liegenschaft unbebaut ist. Rückstände: Laut Auskunft der Marktgemeinde Angern an der March vom 11.06.2026 ist ein Rückstand von € 73,50 betreffend der bewertungsgegenständlichen Liegenschaft vorhanden. Hinzuweisen ist, dass der Rückstand bei der Rundung des Verkehrswertes berücksichtigt wurde. Es wird darauf hingewiesen, dass nach Abfrage (Umweltbundesamt) die bewertungsgegenständliche Liegenschaft im „Geographischen Informationssystem Altlasten“ eingetragen ist. Die bewertungsgegenständliche Liegenschaft befindet sich auf dem ehemaligen Werksgebiet der ehemaligen „Teerfabrik Rütgers Angern“Zusammenfassung Altlast sowie etwaige Baubewilligung Auskünfte der Markgemeinde Angern an der March Betreffend der Grundstücke, welche sich in dieser Altlast befinden, wurden seitens der Marktgemeinde Angern an der March in Zusammenarbeit mit der NÖ Landesregierung im Jahr 2012 eine Bausperre verhängt. Trotz dieser Bausperre wurden jedoch vereinzelt (nach positiver Erstellung eines Gutachtens seitens der NÖ Landesregierung – Abteilung WA 2) Baubewilligungen erteilt. Grundlage für diese Baubewilligungen waren die Einhaltung diverser Auflagen (erteilt durch die NÖ Landesregierung) und ein abgeschlossener Bodenaustausch (vorgenommen durch die BALSAG – Bundesaltlastensanierungs g.m.b.H.). Gemäß Mitteilung der Marktgemeinde Angern an der March wurde dieser Bodenaustausch bis dato nicht durchgeführt. Voraussetzungen für eine etwaige Baubewilligung: Auflagen zum Erdaustausch Einhaltung diverser Auflagen (erteilt durch die NÖ Landesregierung) - positives Gutachten
Gerichtliche Informationen
Gericht
Aktenzeichen060 14 E 1/26x
VersteigerungsortBezirksgericht Gänserndorf, Verhandlungssaal II
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