Es handelt sich um eine unbebaute, noch nicht baulich aufgeschlossene Liegenschaft in Frindorf (Marktgemeinde Kumberg, Gerichtsbezirk Graz-Ost), bestehend aus insgesamt sieben gewidmeten Bauland-Parzellen in zwei Einlagezahlen (KG 63226 Gschwendt: EZ 647 mit den Grundstücken 980/2 und 980/3 sowie EZ 649 mit den Grundstücken 978/1, 978/2, 978/3, 978/4 und 978/5) mit einem Gesamtausmaß von 4.955 m². Die Grundstücke weisen laut Flächenwidmungsplan die Widmung „Reines Wohngebiet“ (WR) mit einer Bebauungsdichte von 0,2 bis 0,4 auf und unterliegen den Vorgaben des rechtskräftigen Bebauungsplans „Frindorf“ (offene Bebauungsweise, max. 2 oberirdische Geschosse, Satteldach, max. Bebauungsgrad 0,3). Während die südlichen Parzellen (980/2 und 980/3) eine ebene bis leicht erhöhte Kuppe bilden, verläuft das Gelände bei den nördlichen Parzellen (978/1 bis 978/5) zunehmend abschüssig nach Norden, wobei die Zufahrt über den Privatweg auf Gst. Nr. 974/1 erfolgt.
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