Schätzwert: 221,000.00 €
Vadium: 22,100.00 €
Geringstes Gebot: 110,500.00 €
Beschreibung:
Grundbuch:KG 63118 Rudersdorf EZ 1133 hievon 150/4906-Anteile B-LNR 88 und 14/4906-Anteile B-LNR 89Bezeichnung der Liegenschaft: GSt Nr 170/2 im Ausmaß von 4567 m², davon 1220 m²Bauf. (10) und 384 m² Bauf. (20) und 2963 m² Gärten (10), GSt Nr 170/10 im Ausmaß von374 m² Gärten (10) und GSt Nr 170/11 im Ausmaß von 106 m² Gärten (10), Gesamtfläche5.047 m², hievon 150/4906-Anteile B-LNR 88 und 14/4906-Anteile B-LNR 89 mitWohnungseigentum an der Wohnung top Nr. 2/EG im Hause Gaisbacherweg 12, 8055 Graz,und Wohnungseigentum am Abstellplatz Nr. Kfz 17 in der Tiefgarage.Im C-Blatt ist vorrangig eine Dienstbarkeit eingetragen, welche sich auf dieBewertungsobjekte nicht wertbeeinflussend auswirkt.Im Kaufvertrag TZ 11619/2017 wurde zu Gunsten der GGW ein Vorkaufsrecht eingeräumt undfür den Veräußerungsfall vereinbart, dass die GGW das Recht hat, einen Betrag von €21.937,39 einzufordern. Die Bewertung der gegenständlichen Liegenschaftsanteile erfolgtunter der Voraussetzung der Geldlastenfreiheit, weshalb diese Nachzahlungsverpflichtung zuGunsten der GGW bei der Verkehrswertermittlung unberücksichtigt bleibt.Die bewertungsgegenständliche Liegenschaft liegt im XVII. Grazer Stadtbezirk Puntigamöstlich der Triester Straße, sie ist über den Feldkirchner Weg und den Gaisbacherwegerreichbar.Die benachbarten Liegenschaften sind mit Ein- und Zweifamilienwohnhäusern sowie mitMehrfamilienwohnhausanlagen bebaut.Das Grundstück Nr. 170/2 im katastralen Ausmaß von 4.567 m² ist annähernd rechtecksförmigkonfiguriert, es wird im Westen vom Feldkirchner Weg und im Norden sowie Osten vomGaisbacherweg begrenzt, es fällt leicht in östliche Richtung ab.Die Bebauung dieses Grundstückes umfasst die teilweise freistehenden, überwiegend aber ingekuppelter Bauweise errichteten Wohnhäuser Gaisbacherweg 2, 4, 6, 6a, 8, 8a, 10, 12, 14und 14a, welche teilweise unterkellert sind und oberirdisch zwei bis drei Geschosseaufweisen; laut Nutzwertgutachten umfasst die Wohnanlage 30 Wohnungen, weiters besteheneine Tiefgarage mit 21 Abstellplätzen sowie weitere PKW-Stellplätze im Freien.Bei den nicht bebauten Grundstücksflächen handelt es sich um Grünflächen (überwiegendden im Erdgeschoss gelegenen Wohnungen als Zubehör zugeordnet) sowie umVerkehrsflächen.Bei den Grundstücken Nr. 170/10 und 170/11 handelt es sich um Grünflächen bzw.Böschungsflächen auf der anderen Seite des im öffentlichen Gut stehendenGaisbacherweges.Infrastruktur und Möglichkeiten zur Deckung der Erfordernisse des täglichen Bedarfes sind imBezirk bzw. in der angrenzenden Marktgemeinde Feldkirchen bei Graz vorhanden.Die Liegenschaft ist der Lage entsprechend vollständig erschlossen, inwieweit dieStromversorgung aufrecht ist, konnte nicht geprüft werden.Aus einer Abfrage des Flächenwidmungsplanes im Geografischen Informationssystem derStadt Graz ergibt sich, dass das Grundstück Nr. 170/2 als „Allgemeines Wohngebiet“ mit einerBebauungsdichte von 0,3 bis 0,6 ausgewiesen ist, die beiden Grundstücke Nr. 170/10 und170/11 sind als „Allgemeines Wohngebiet“ bzw. „Reines Wohngebiet“ mit einerBebauungsdichte bis 0,4 ausgewiesen, weiters liegen sämtliche Grundstücke innerhalb desrechtskräftigen Bebauungsplanes Nr. 17.02.0r.Die Wohnhausanlage wurde aufgrund einer Baubewilligung aus dem Jahr 1999 errichtet, dieBenützungsbewilligung datiert aus dem Jahr 2000, das Baualter beträgt zumBewertungsstichtag somit rund 25 Jahre.Die Bauweise und Ausstattung entsprechen weitgehend dem im Errichtungszeitpunkt üblichenStandard des geförderten Geschosswohnbaus, die Gebäude sind in Massivbauweiseerrichtet, die Fassaden sind mit einem WDVS ausgeführt, die oberen Abschlüsse bildenflachgeneigte Dächer.Das Wohnhaus Gaisbacherweg 12 wird über ein eigenes Stiegenhaus erschlossen, diebewertungsgegenständliche Wohnung top Nr. 2 liegt im Erdgeschoss vom Eingang ausbetrachtet rechts, gemäß dem der Wohnungseigentumsbegründung zu Grunde liegendenNutzwertgutachten besteht diese Wohnung aus Vorraum, Abstellraum, Bad, WC, Küche unddrei Zimmern mit einer Nutzfläche laut Nutzwertgutachten von 74,92 m2, weiters aus einerTerrasse mit 7,83 m2, einem Eigengarten mit 58,82 m2 und einem Kellerabteil mit 4,85 m2(durch Metalllatten abgeteilt).Der Abstellplatz Nr. Kfz 17 in der Tiefgarage hat laut Nutzwertgutachten eine Nutzfläche von12,69 m2.Der Wohnungsgrundriss wurde insofern abgeändert, als der neben der Küche liegende Teildes Wohnzimmers abgeteilt und zu einem weiteren Zimmer ausgebaut wurde, die Küche istüber einen lagemäßig veränderten Zugang vom verkleinerten Wohnzimmer aus erreichbar.Die Ausstattung der Wohnung im Inneren entspricht grundsätzlich dem Errichtungszeitpunktund weist dementsprechend gewisse Gebrauchserscheinungen auf.Die Wohnung wird über Kunststofffensterkonstruktionen mit Isolierverglasung belichtet, alsSonnenschutz sind Lamellenjalousien vorhanden, der Zugang zur Terrasse ist mit einerbauartgleichen Fenstertüre abgeschlossen.Der Wohnungszugang ist mit einer Kunststofftüre abgeschlossen, im Inneren bestehenVollbautüren, welche an Stahlzargen angeschlagen sind, teilweise sind Glaslichtenvorhanden, zur Küche hin ist keine Türe ausgeführt.Die Beheizung erfolgt augenscheinlich zentral, zur Raumheizung sind Radiatoren ersichtlich,die Warmwasserbereitung erfolgt offensichtlich über einen im Badezimmer installiertenelektrischen Warmwasserboiler (Funktionsfähigkeit wurde nicht überprüft).Die Fußböden verfügen primär über Klebeparkettbeläge sowie Fliesenbeläge, auf derTerrasse sind Betonplatten vorhanden, die Wandoberflächen und Deckenuntersichten sindverputzt bzw. gespachtelt und gemalt.Die Sanitärausstattung umfasst im WC ein Stand-WC mit Handwaschbecken undelektrischem Lüfter, das Badezimmer ist mit Badewanne, Handwaschbecken und elektrischemWarmwasserboiler ausgestattet.Der Eigengarten ist begrünt bzw. bepflanzt.Der Bau- und Erhaltungszustand der allgemeinen Teile der Liegenschaft kannaugenscheinlich als dem Baualter entsprechend und normal bezeichnet werden, zum Zustandim Wohnungsinneren wird auf die obigen Feststellungen verwiesen.Bewertungsrelevantes Zubehör ist nicht vorhanden, wobei die vorhandene Kücheneinrichtungnicht als Zubehör qualifiziert wird.Die verpflichtete Partei war zu allen drei Schätzterminen nicht zugegen, die Wohnung istgrundsätzlich geräumt und leer, auch der Abstellplatz in der Tiefgarage war zum Zeitpunkt derBefundaufnahme nicht genutzt, Informationen über allfällige Bestandsverhältnisse liegen demSachverständigen nicht vor, sodass für die Bewertung Bestandsfreiheit angenommen wird (=Risiko eines Erstehers!).Im Gutachten vom 26. März 2025 wurde erwähnt, dass im Fall einer Vermietung der Wohnungdie Mietzinsbeschränkungen des WGG gelten.Da die beim Erwerb der Wohnung vom gemeinnützigen Bauträger mitübernommene,ursprüngliche Finanzierung später zurückbezahlt wurde und der Erwerb der Wohnung vordem 01. August 2019 erfolgt ist, kann davon ausgegangen werden, dass die Regelung des§ 15h WGG nicht rückwirkend gilt und die Wohnung somit im Fall einer Vermietung nicht demRegime des WGG unterliegt!Da die Ermittlung des Verkehrswertes nach dem Vergleichswertverfahren unter der Annahmeder Bestandsfreiheit erfolgte, weist der obige Umstand keine Verkehrswertrelevanz auf!Von der verpflichteten Partei wurde am 17. Juni 2025 mitgeteilt, dass der PKW- Abstellplatz inder Tiefgarage aufgrund eines mündlichen Mietvertrages vermietet ist, wobei eineMietzinsvorauszahlung nicht geleistet worden sein soll; weitere Angaben wurden von derverpflichteten Partei dazu nicht gemacht.Da hinsichtlich der Vermietung des PKW-Abstellplatzes in der Tiefgarage davon auszugehenist, dass dieses Mietverhältnis nur dem ABGB unterliegt und somit kurzfristig auflösbar ist,wirkt sich dieses nicht wertbeeinflussend aus!Betreffend die Objektdaten wird auf die dem Langgutachten beiliegenden Unterlagen, welchevon der Hausverwaltung übermittelt wurden, verwiesen.Unter dem geringsten Gebot findet ein Verkauf nicht statt.Das Vadium beträgt: EUR 22.100,- und ist ausschließlich in Form einer Sparurkunde zumVersteigerungstermin zu erlegen. Bargeld wird nicht akzeptiert!Das Gericht beabsichtigt, dem gegenständlichen Verfahren die gesetzlichenVersteigerungsbedingungen zu Grunde zu legen.Die Wohnung und der PKW-Abstellplatz stellen eine wirtschaftliche Einheit dar und werdendaher nur gemeinsam versteigert (§ 146 Abs 1 Z 3 EO).Ohne Anrechnung auf das Meistbot ist zu übernehmen:C-LNR 1 a 19747/1994 6504/1999 DIENSTBARKEIT Errichtung, Bestand, Betrieb, Erhaltungdes Kanals samt Nebenanlagen auf Gst 170/2 170/11 gem § 2 Dienstbarkeitsbestellungsvertrag 1994-07-08 für Stadt Grazb 34165/1997 Übertragung der vorangehenden Eintragung(en) aus EZ 144Sie werden auch hiezu zur allfälligen Äußerung binnen 14 Tagen aufgefordert, widrigenfallsZustimmung zu dieser beabsichtigten Vorgangsweise angenommen wird.WICHTIGER HINWEIS:Aufgrund der verstärkten Einlasskontrollen werden Sie ersucht, keine größerenTaschen oder Rucksäcke mitzubringen, um den Einlass nicht zu verzögern. Es wirdIhnen empfohlen, zumindest eine halbe Stunde vor dem Termin beim Einlass zuerscheinen, um rechtzeitig zur Versteigerung eingelassen zu werden.Weiters werden Sie ersucht, zur Versteigerung zusätzlich eine Fotokopie ihresLichtbildausweises, der im Original vorzuweisen ist, mitzubringen.Näheres siehe Langgutachten!
Gericht:
Aktenzeichen: 641 311 E 27/24k
Versteigerungstermin:
am 30.09.2025 um 09:00 Uhr
Versteigerungsort: Bezirksgericht Graz-West, Grieskai 88, 8020 Graz, Saal D/EG
Kategorie(n): Eigentumswohnung
PLZ/Ort: 8055 Graz-Puntigam
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