Es handelt sich um eine alte Tankstelle (unterkellertes Tankwarthäuschen) samt Flugdach außerhalb des Ortsgebietes an der zu Stoßzeiten stark befahrenen Gutensteiner Bundesstraße. Das Tankwarthäuschen ist aus wirtschaftlicher Sicht als abbruchreif zu bezeichnen, das zu einem späteren Zeitpunkt errichtete Flugdach befindet sich augenscheinlich in einem brauchbaren Zustand. Die Außenanlagen sind vernachlässigt, die Asphaltflächen brüchig, sowie die sichtbaren Leitungen der unterirdischen Tanks verrostet, und die Betriebstauglichkeit der unterirdischen Tanks im Hinblick auf die in Pkt. 4.6. (Betriebsanlagen-Genehmigung) enthaltenen Angaben fraglich. Lt. BH Wr. Neustadt sei für konsenslos vorgenommene Änderungen bei den Treibstofftanks ein Nachweis entsprechend dem Stand der Technik 2005 zu erbringen, hierfür wurde eine Frist bis 30. Juni 2025 gesetzt, nach fruchtlosem Verstreichen dieser Frist würde die Bezirkshauptmannschaft den Tankstellenbetrieb ab 01.07.2025 sperren. Weitere Angaben siehe Langgutachten.
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