Zwangsversteigerung: Mehrfamilienhaus in 6845 Hohenems Kaiser-Franz-Josef-Straße 20 und Michael-Felder-Straße 19

Schätzwert: 444,000.00 €
Vadium: 44,400.00 €
Geringstes Gebot: 444,000.00 €

Beschreibung:
ca. 500 m südlich des Zentrums der Stadt Hohenems direkt an der Kaiser-Franz-Josef-Straße [L 190] gelegene als Baufläche-Kerngebiet gewidmete Liegenschaft mit insgesamt ca. 740 m² Fläche und darauf errichtetem Mehrfamilienhaus bestehend aus Erdgeschoss, erstem Obergeschoss und einem Dachgeschoss mit insgesamt fünf Wohnungen – Wohnung Top 1, 2, 4, 5 und Top 6* [Kaiser-Franz- Josef-Straße 20] samt eingeschossigem westseitigem Anbau [Kaiser-Franz-Josef-Straße 19] mit der Wohnung Top 3 und einem Lagerraum ) ** *** ****__________________________________________________________________________________________________________________________*) Die Wohnungen sind nicht parifiziert. Die Bezeichnung der Wohnungen ergibt sich lediglichaus der Türbeschriftung und der Benennung in den Mietverträgen. Wie sich aus dem Sachverständigengutachten Seite 15 ergibt, ist die Wohnung Top 6 auf Grund des vorgefundenen Bau- und Erhaltungszustandes nicht bewohnbar. Durch das schadhafteDachfenster tritt weiterhin Niederschlag in das Haus ein.__________________________________________________________________________________________________________________________**) Nach den Erhebungen des Sachverständigen steht das Top 3 in Eigennutzung der verpflichteten Partei und deren Familie. Die Wohnung Top 6 ist derzeit ungenutzt. Die Wohnungen Top 1, Top 2, Top 4 und Top 5 sowie das westseitige Lagerhaus waren zumZeitpunkt der Befundaufnahme durch den Sachverständigen vermietet. Wie sich aus den Nach dem im Gutachten erliegenden Mietverträgen und der Auflistung des Sachverständigen im Bewertungsgutachten Seite 19 ergibt, sind der Lagerraum im Erdgeschoss und dieWohnungen Top 1, Top 2, Top 3, Top 4 , Top 5 und die Waschküche samt Abstellraum in Top 2 wie folgt vermietet:• Der Lagerraum im Erdgeschoss ist beginnend mit 01.05.2023 bis 01.052025 zu einemmonatlichen Mietzins von EUR 370,00 für den Lagerraum, EUR 40,00 für den Kfz-Stellplatz und EUR 40,00 an Betriebskosten vermietet.• Die Wohnung Top 1 im Erdgeschoss des westseitigen Anbaus ist beginnend mit01.05.2023 bis 01.05.2025 zu einem monatlichen Mietzins von EUR 680,00 zzgl. EUR 250,00 an Betriebskosten vermietet.• Die Wohnung Top 2 im Erdgeschoss des westseitigen Anbaus ist beginnend mit 01.02.2023 bis 01.02.2026 zu einem monatlichen Mietzins von EUR 300,00 zzgl. EUR 200,00 an Betriebskosten vermietet.• Die Wohnung Top 4 im 1. Obergeschoss des westseitigen Anbaus ist beginnend mit 05.02.2021 bis 04.02.2024 zu einem monatlichen Mietzins von EUR 400,00 zzgl.EUR 250,00 an Betriebskosten vermietet.• Die Wohnung Top 5 im 1. Obergeschoss des westseitigen Anbaus ist beginnend mit 02.11.2022 bis 01.11.2025 zu einem monatlichen Mietzins von EUR 700,00 zzgl. EUR 250,00an Betriebskosten vermietet.•Die Waschküche/Abstellraum ist beginnend mit 01.02.2022 bis 31.01.2025 zu einem monatlichen Mietzins von EUR 350,00 vermietet.Auf die Ausführungen des Sachverständigen, wonach nicht festgestellt werden kann, ob die jeweils vereinbarten Kautionen hinterlegt wurden und inwieweit Ratenzahlungen vereinbart wurden, wird hingewiesen (Bewertungsgutachten Seite 19). Zudem sind einzelne derMietverträge einerseits auf drei Jahre abgeschlossen, gleichzeitig jedoch der Endtermin nachAblauf von zwei Jahren festgesetzt. Weiters wird darauf hingewiesen, dass wirksam begründete Bestandverhältnisse, die dem MRG unterliegen, vom Ersteher zu übernehmen sind. Die Zwangsversteigerung bildet für Mietverhältnisse, die dem MRG unterliegen – wovonbeim gegenständlichen Objekt auszugehen ist -, keinen Kündigungsgrund. Es wird weiters ausdrücklich darauf hingewiesen, dass eine Klärung damit allenfalls zusammenhängender strittiger Fragen mit Bindungswirkung insbesondere gegen die als Mieter/Pächter in Betrachtkommende(n) Person(en) im Exekutionsverfahren nicht möglich ist (Angst in Angst, Kommentar zur Exekutionsordnung³, Rz 4 zu § 144 EO, und Angst/Jakusch/Mohr, MGA14, E 6. zu § 144 EO), sondern einer auf dem Rechtsweg auszutragenden Auseinandersetzung desErstehers mit dem/den Betroffenen vorbehalten bleibt._________________________________________________________________________________________________________________________***) Nach den Erhebungen des Sachverständigen sind die in den Planunterlagen ersichtliche Überdachung von 3 Kfz-Stellplätzen und der Kinderspielplatz an der Westseite, die 3 Kfz- Stellplätze an der Nordseite des Anbaus und der Müllplatz an der Nordostseite nicht errichtet.Zudem ist der Einbau der Gaszentralheizung im Bauakt der Stadt Hohenems nicht ersichtlich (Bewertungsgutachten Seite 28). Allfällige damit in Zusammenhang stehende Streitigkeiten bleiben einer auf dem Rechtsweg bzw. vor den jeweils zuständigen Verwaltungsbehördenauszutragenden Auseinandersetzung des Erstehers mit dem/den Betroffenen vorbehalten.________________________________________________________________________________________________________________________****) Hinsichtlich der im Gebäude entstandenen Brandschäden in der Wohnung Top 3 und der Wohnung Top 6 wird auf die Ausführungen des SV Richard Richterund insbesondere das Gutachten des SV Ing. Joachim Humpl vom 20.08.2025 zur Bewertung der durch denBrandschaden entstandenen Schäden und die damit verbundenen Sanierungskosten verwiesen.

Gericht:
Aktenzeichen: 920 25 E 2638/24y
Versteigerungstermin: am 25.03.2026 um 09:30 Uhr
Versteigerungsort: Bezirksgericht 6850 Dornbirn, Kapuzinergasse 12, Verhandlungssaal 28/II. Stock

Kategorie(n): Häuser

PLZ/Ort: 6845 Hohenems

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