Im gegenständlichen Fall handelt es sich nicht um eine typische Einfamilienhausbebauung.Augenscheinlich war ursprünglich angedacht, dass die Liegenschaft als Erweiterung des linken Fremdgrundstücks dient, und zwar als Hallenbad mit angeschlossenem Raum. Erkenntlich ist dies, da das ursprüngliche Wohnhaus im Einreichplan 2007 keine für eine Wohnung typischen Merkmale mehr aufweist (Küchenanschluss, Zimmer, usw.). Daher ist in einem solchen Fall jedenfalls von einer sog. Sonderimmobilie auszugehen.
Gerichtliche Informationen
Gericht
Aktenzeichen233 9 E 3/26p
VersteigerungsortBezirksgericht, 2620 Neunkirchen, Triester Straße 16, EG, VHS 1
Wichtiger Hinweis:
Termine können kurzfristig verschoben, abgesagt oder Informationen aktualisiert werden. Mit der Merkfunktion informieren wir Sie automatisch über jede Änderung.