Die gegenständliche Liegenschaft befindet sich in der Gemeinde Vandans, bergseitig der Obere Venserstraße. Die Entfernung in das Gemeindezentrum beträgt rund 600 m und fußläufig wenige Gehminuten. Auf Gst. 1332/7 besteht die Bebauung durch ein baurechtlich bewilligtes Einfamilienwohnhaus. Der vertikale Geschossaufbau zeigt sich mit einem Kellergeschoss (Untergeschoss), einem Erdgeschoss sowie einem nicht ausgebauten Dachboden. Im südwestlichen, bergseitigen Gartenbereich ist ein Gartenhaus sowie zwei Holzschopfbauten errichtet.Im augenscheinlichen Vergleich mit der Einreichplanung besteht kein Schwimmbecken. Nordostseitig besteht, entgegen der Einreichplanung und der Baubewilligung, zum Wohnhaus ein kleiner Vorbau. Im Keller-/ Untergeschoss wurde eine »Einliegerwohnung« mit eigenem Eingang über den Vorbau eingebaut. Der baurechtliche Konsens des Bestandes ist somit nicht gegeben.Für das Gartenhaus und die Holzschopfbauten liegen keine Baubewilligungen vor.
Gerichtliche Informationen
Gericht
Aktenzeichen900 12 E 12/25v
VersteigerungsortBezirksgericht Bludenz, 1. Stock, Zimmer Nr. 27
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