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Einfamilienhaus
in 5102 Anthering

Kleinlehenstraße 39


Beschreibung

Wohnhaus in Holzriegelbauweise. Errichtungsjahr 1942,mit einer Wohnfläche von ca. 53 m² und einem Kellerraum von ca. 6 m².Vorraum, Küche, Wohnzimmer und Sanitärraum im EG, zwei Schlafzimmer im Dachgeschoss.Das Objekt wird mit einem Festbrennstoffofen in der Küche mit angeschlossenen Zentralheizungskörpern beheizt. Eine Wärmedämmung der Fassade ist nicht vorhanden.Das Wohnhaus ist am Ende seiner wirtschaftlichen Lebensdauer.Zur Liegenschaft gehört weiters eine Kleingarage Baujahr 1974 massiver Bauart die aufgrund von einem Niveauunterschied zur Zufahrtsstraße nicht befahrbar. ist.Weiters befindet sich auf dem Grundstück im nördlichen Teil ein Kellerrohbau und ein Garagenrohbau aus dem Jahr 2002. Der Keller kann aufgrund eines massiven Wassereintrittes nicht betreten werden.BEZEICHNUNG DER LIEGENSCHAFTGrundstück Nr. 1200 mit 481m² Fläche, davon 58m² Bauflächen (Gebäude) und 423m² Gärten;Wohnhaus, Kleingarage und Kellerrohbau samt Rohbaugarage ab der Adresse Kleinlehenstraße 39, 5102 Anthering.ZUR LIEGENSCHAFT GEHÖRT FOLGENDES ZUBEHÖR: KeinesÄNDERUNGEN DER GESTZLICHEN VERSTEIGERUNGSBEDINGUNGEN: KeineOHNE ANRECHNUNG AUF DAS MEISTBOT ZU ÜBERNEHMENDE LASTEN: KeineERKLÄRUNG ZU LEISTUNGSGEBUNDENEN DIENSTBARKEITEN: KeineOPTION ZUR STEUERPFLICHT: Die verpflichtete Partei hat dem Exekutionsgericht gegenüber keine Mitteilung nach § 6 Abs 1 Z 9 lit a UStG 1994 abgegeben.MITTEILUNG ZU INFORMATIONSMÖGLICHKEITEN UND ANDERE HINWEISE:Das gesamte Schätzungsgutachten ist (neben einer Kurzfassung) aus der Ediktsdatei ersichtlich. Die sich auf die Liegenschaft beziehenden Urkunden, Schätzungsprotokolle usw. können von den Kauflustigen in der Geschäftsabteilung des Bezirksgerichtes Seekirchen am Wallersee während der für den Parteienverkehr bestimmten Zeit eingesehen werden.Ablichtungen des gesamten Schätzungsgutachtens sind dort gegen Kostenersatz erhältlich.Unter dem geringsten Gebot findet ein Verkauf nicht statt!DAS VADIUM KANN NUR IN FORM VON SPARURKUNDEN ERLEGT WERDEN!Ein amtlicher Lichtbildausweis mit Staatsbürgerschaftsnachweis, gegebenenfalls einFirmenbuchauszug ist von den Bietern mitzubringen. Vertretungen sind nur gegen Vorlage einer beglaubigten Spezialvollmacht möglich.Der Zuschlag wird unter Vorbehalt der Zustimmung zum Rechtserwerb bzw. Bestätigung, dass keine Zustimmung erforderlich ist, durch die Grundverkehrsbehörde erfolgen. Es sei denn, bereits im Versteigerunstermin wird vom betreibenden Gläubiger oder vom Meistbietendendurch Vorlage der entsprechenden Bestätigung, Bescheinigung oder Urkunde im Sinne des§ 33 Abs 1 Salzburger Grundverkehrsgesetz 2023 das Vorliegen eines Ausnahmetatbestandes nachgewiesen.An die dinglichen Berechtigten, insbesondere an die Pfandgläubiger, sowie bezüglich der Steuern und Abgaben an die öffentlichen Organe ergehen die in der folgenden Nachricht enthaltenen Aufforderungen.Im übrigen wird auf die Ediktsdatei verwiesen (www.edikte.justiz.gv.at).

Gerichtliche Informationen

Gericht
Aktenzeichen 590 14 E 3302/25w
Versteigerungsort Bezirksgericht Seekirchen am Wallersee, Erdgeschoß, Saal 1
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Schätzwert 498 000,00 €
Vadium 49 800,00 €
Geringstes Gebot 249 000,00 €
Versteigerungstermin

am 11.08.2026

um 08:00 Uhr