Das gegenständliche Gebäude wurde mit Bescheid B/065-2017 vom 08.01.2018 behördlich bewilligt und besteht aus einem Kellergeschoß, einem Erdgeschoß und einer unterkellerten und an das Wohnhaus angebauten Garage.Das Gebäude wurde in Massivbauweise aus Styroporelementen (d=52 cm), mit Bewehrung und Beton ausgefüllt, errichtet. Ebenso sind spezielle Deckenelemente errichtet worden. Das Gesamtsystem des Gebäudes ist augenscheinlich in Ordnung. Der Heizwärmebedarf (SK) beträgt laut Energieausweis (unter Berücksichtigung einer vollständigen und fachgerechten Herstellung) 9,5 kW/m²a.
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