Beschreibung
Die Liegenschaft mit der EZ 2432 hat ein Ausmaß von insgesamt 975 m² (lt. Grundbuchstand) und umfasst das Grundstück mit der GST-NR 341/63 (Bauland; 836 m²) und das Grundstück mit der GST-NR 341/161 (Zufahrt; 139 m²). Der Bauplatz liegt gemäß dem 4.0 Flächenwidmungsplan der Landeshauptstadt Graz im „Gewerbegebiet“ und ist mit einer Bebauungsdichte von 0,5 bis 1,5 ausgewiesen. Analog den erhobenen planungsrechtlichen Unterlagen ist kein Bebauungsplan erforderlich.Wesentlichen Aufschließungsmöglichkeiten (Kanal, Strom, Wasser, Fernwärme) befinden sich am Grundstück bzw. in Grundstücksnähe. Die Zufahrt ist über die Grundstücke mit der Gst 341/157, 341/159 und 341/27 (Recht des Gehens und Fahrens) möglich.Im südlichen Grundstücksbereich ist ein kleines eingeschossiges Gartenhaus mit vorgelagertem, überdachtem Bereich vorhanden. Dieses ist in einfacher Holzbauweise ausgeführt und wird als Neben- bzw. Gartengebäude genutzt. Im Inneren befinden sich Sitzmöbel, Geräte und sonstige gelagerte Gegenstände. Das Grundstück ist überwiegend mit Gras-, Wiesen- und Krautbewuchs bedeckt und weist stellenweise hochgewachsenen, unregelmäßigen Vegetationsbestand auf. Weiters sind einzelne Bäume bzw. Obstbäume, Strauchgruppen, Heckenstrukturen sowie dichtere Randbewuchsbereiche vorhanden.Für die Entsorgung der Baurestmassen und sonstiger entsorgungspflichtiger Stoffe bzw. von baulichen Anlagen werden Kosten in der Höhe von EUR 12.000,00 (ohne Nachweis) in Ansatz gebracht und vom Vergleichswert abgezogen.Im Bereich der Grundstücksgrenzen und der Erschließung sind Einfriedungen unterschiedlicher Art vorhanden, darunter Zaunelemente, Heckenstrukturen, Sichtschutzelemente und sonstige Grundstücksabgrenzungen. Teilweise erscheinen diese Einfriedungen durch Vegetation optisch überlagert oder nur abschnittsweise klar erkennbar. Ob sämtliche Einfriedungen, Grenzverläufe und Randanlagen lage- und eigentumsrechtlich mit dem Katasterstand übereinstimmen, war im Zuge der gegenständlichen rein augenscheinlichen Befundaufnahme nicht überprüfbar; eine Vermessung oder Grenzfeststellung war nicht Gegenstand der Befundaufnahme.Lt. Auskunft des Magistrat Graz vom 04.05.2026 bestehen offene Gebühren (Kanalgebühren, Grundsteuer, Wasser-Grundgebühren, Bescheid-Gebühren etc.) per 22.05.2026 in der Höhe von insgesamt EUR 199,12. Alle sonstigen wertbeeinflussenden Umstände wurden bereits bei der Herleitung des Bodenwertes ausreichend berücksichtigt. Demnach erfolgt an dieser Stelle kein weiterer Abschlag bzw. Zuschlag. Dienstbarkeiten und andere Lasten:Ohne Anrechnung auf das Meistbot zu übernehmen ist:Lt. Auskunft des Magistrat Graz vom 22.05.2026 bestehen offene Gebühren (Müllgebühren, Grundsteuer, etc.) per 22.05.2026 in der Höhe von insgesamt EUR 199,12. Weiters sind ohne Anrechnung auf das Meistbot zu übernehmen:C-LNr. 1 a 9157/1931 22097/1977 DIENSTBARKEIT 1 0 0 . 0 0 O-Volt-Hochspannungsleitung über Gst 341/161 341/63 für Steirische Wasserkraft- und Elektrizitäts-Aktiengesellschaft in Graz b 8359/2025 Übertragung der vorangehenden Eintragung (en) aus EZ 1517C-LNr. 2a 7921/1931 22097/1977 8359/2025 DIENSTBARKEIT elektrische Stromleitung auf Gst 341/63 341/161 gern Par VIII Kaufvertrag 1931-05-08 für EZ 1011 GB IV Lend bzw Fa Elektrizitätswerk Gösting V. Franz b 7505/2009 EZ 3187 KG 63108 Andritz weiteres herrschendes Gut c 8359/2025 Übertragung der vorangehenden Eintragung (en) aus EZ 1517C-LNr. 4 a 4164/2025 DIENSTBARKEIT des Gehens und Fahrens gem Pkt Zweitens Dienstbarkeitsvertrag 2025-04-30 über Gst 341/161 für Gst 341/241 341/133 341/162 b 8359/2025 Übertragung der vorangehenden Eintragung (en) aus EZ 1517C-LNr. 5a 8359/2025 DIENSTBARKEIT des Gehens und Fahren mit Fahrzeugen aller Art über Gst 341/161 für Gst 341/160 gern Punkt X.3. Kaufvertrag 2025-04-16 Nachtrag zum Kaufvertrag 2025-10-14 In Anrechnung auf das Meistbot zu übernehmen ist:C-LNr. 8a 2263/2026 FRUCHTGENUSSRECHT gern Punt IV. Optionsvertrag 2025-07-09 Nachtrag 2026-03-12 ob Gst 341/63 bis 2055-07-08 für Julia Purkarthofer geb 1990-08-14Das Fruchtgenussrecht wurde mit einem Barwert von EUR 27.000,00 bewertet und ist nur insoweit zu übernehmen, als dieses im Meistbot Deckung findet. Vadium:Das Vadium kann nur in Form einer Sparurkunde erlegt werden. Unter dem geringsten Gebot findet ein Verkauf nicht statt. An die dinglich Berechtigten, insbesondere an die Pfandgläubiger einschließlich der Gläubiger, zu deren Gunsten eine Höchstbetragshypothek eingetragen ist, sowie bezüglich der Steuern und Abgaben an die öffentlichen Organe ergehen die in der folgenden Nachricht enthaltenen Aufforderungen.