Die Reihenhausanlage wurde im Jahr 2021 fertiggestellt und besteht aus zwei Doppelhäusern (Haus 1 & 2 und Haus 4 & 5) und einem Einfamilienhaus (Haus 3). Die Häuser 1 bis 3 bestehen aus einem Erdgeschoss, einem Obergeschoss und einem Dachgeschoss, die Häuser 4 und 5 bestehen aus einem Erdgeschoss und einem Obergeschoss.Die Kellergeschosse laut Einreichplan vom 10.10.2017 wurden nicht ausgeführt!Die Häuser bestehen im Erdgeschoss aus einem Vorraum, einem Abstellraum, einer Dusche/WC, einer Küche und einem Wohnzimmer, im Obergeschoss sind ein Vorraum, ein Bad mit WC und drei Zimmer vorhanden, bei den Häusern 1 bis 3 sind im Dachgeschoss ein weiteres Zimmer vorhanden. Jedes Haus ist im Erdgeschoss mit einer Terrasse und einem Garten ausgeführt, die Häuser 1 bis 3 sind im Dachgeschoss nord- und südseitig mit je einer Terrasse ausgestattet. Vor jedem Haus befinden sich zwei KFZ-Stellplätze im Freien.Die Reihenhausanlage ist in Massivbauweise errichtet und mit Vollwärmeschutzfassaden ausgestattet. Die Dächer sind als bekieste Flachdächer ausgeführt, die Belichtung erfolgt durch Kunststoff-Alufenster bzw. beim Haus 5 durch Holz-Alufenster. Die Böden sind mit Fliesenbelägen bzw. Laminatböden ausgestattet.Die Beheizung erfolgt durch eine Luft-Wärmepumpe in jedem Haus, die raumseitige Wärmeabgabe erfolgt durch eine Fußbodenheizung.Die Häuser sind durch die Mieter möbliert, die Möblierung und das sonstige Inventar sind bis auf die vom Vermieter bereitgestellte Kücheneinrichtung nicht Gegenstand der Bewertung.Die Reihenhausanlage befindet sich in einem dem Alter entsprechend guten Zustand, jedoch sind die Laminatböden schadhaft ("schüsseln" der Belagsoberfläche).Bei Haus 2 und Haus 5 sind Wasserschäden durch undichte Wasserleitungen vorhanden. Die Schäden werden derzeit behoben, eine Kostenübernahme durch die Versicherung ist anzustreben.Die Kellergeschosse der Reihenhäuser wurden baulich nicht ausgeführt.Bauwerksstatische und vermessungstechnische Überprüfungen sowie bautechnische und haustechnische Bauwerksüberprüfungen haben durch den Sachverständigen im Zuge der Befundaufnahme auftragsgemäß nicht stattgefunden (kein bautechnisches Gutachten), die Beschreibung der vorhandenen Bauausführungen erfolgte ausschließlich durch augenscheinliche Befundung des Gebäudebestandes (ohne Bauwerksöffnungen).
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