Die Liegenschaft verfügt über eine ausgezeichnete verkehrstechnische Erschließung und eine hohe Standortpräsenz. Die unmittelbare Lage an einer stark frequentierten Verkehrsachseführt einerseits zu einer ausgezeichneten Sichtbarkeit und Erreichbarkeit, andererseits jedoch auch zu erhöhten Verkehrs- und Lärmeinwirkungen. Hinsichtlich der Wohnnutzung ist die Lage aufgrund der guten Infrastruktur und Erreichbarkeit als zweckmäßig einzustufen, wenngleich die Wohnqualität durch die Verkehrsbelastung gegenüber ruhigen Wohnlagen eingeschränkt ist. Insgesamt ist die Mikrolage aus immobilienwirtschaftlicher Sicht als gut bis sehr gut zu beurteilen. Kfz-Stellplätze sind auf der gegenständlichen Liegenschaft nicht vorhanden. Die bewertungsgegenständliche Wohnung befindet sich im ausgebauten Dachgeschoss des Gebäudes. Abweichend vom bewilligten Planstand wurde das große Zimmer rechts des Eingangs in zwei Räume geteilt. Dadurch entstand ein kleiner Verteilerraum. Laut Nutzwertgutachten weist die Wohnung eine Wohnnutzfläche von 75,91 m² auf. Der nachträglich zugebaute Balkon ist im Nutzwertgutachten nicht abgebildet. Laut Einreichplan für den Balkonzubau weist die Wohnung eine Wohnnutzfläche von 76,10 m² auf (auch darin ist der Umbau des Zimmers nicht abgebildet). Die Wohnung ist mit einem Kellerabteil im Gemeinschaftskeller als Zubehör ausgestattet. Das Kellerabteil weist laut dem Einreichplan für den Zubau eine Fläche von 6,80 m² auf.Die Beheizung erfolgt über Radiatoren, als Wärmequelle dient Fernwärme. Der Erhaltungszustand der Wohnung ist insgesamt als durchschnittlich einzustufen. Im Zuge der Besichtigung wurde diverser Instandhaltungsrückstau festgestellt. Im Badezimmer wurden im Bereich des Handwaschbeckens Schimmelspuren festgestellt. Diese sind fachgerecht zu beseitigen, wobei gegebenenfalls auch die Ursache der Feuchtigkeitsbildung zu überprüfen ist.Für die bewertungsgegenständliche Wohnung besteht laut mündlicher Information kein Mietverhältnis. Die Wohnung wird vom Verpflichteten selbst genutzt.Mit Bescheid der Landeshauptstadt Graz vom 21.09.2015 wurden die thermische Sanierung des Wohnhauses sowie die Vergrößerung der bestehenden Balkone baubehördlich bewilligt. Mit weiterem Bescheid der Landeshauptstadt Graz vom 09.07.2016 wurden ein Umbau sowie der Zubau eines Lichtschachtes genehmigt. Die bewilligten Zu- und Umbaumaßnahmen wurden zwischenzeitlich ausgeführt und unter Inanspruchnahme entsprechender Sanierungs- bzw. Darlehensfinanzierungen finanziert. Laut Mitteilung der Hausverwaltung vom 31.07.2026 beträgt der auf die bewertungsgegenständliche Wohnung entfallende Darlehenssaldo zum Stichtag 30.09.2026 EUR 30.156,14. Die laufende Rückführung der Darlehen wird anteilig auf die einzelnen Wohnungen umgelegt und im Rahmen der monatlichen Betriebskostenvorschreibungen verrechnet. Die Betriebskosten-Vorschreibung ab 10/2026 beträgt inklusive der Darlehensrückführung monatlich brutto EUR 651,49.Zur Sicherstellung des Zugangs entlang der südlichen Grundgrenze wurde eine Servitutsvereinbarung vom 2. März 2010 mit der Eigentümerin der Nachbarliegenschaft, EZ 260, KG 63112 Gösting abgeschlossen. Gegenstand dieser Dienstbarkeitsvereinbarung ist das Recht auf Zugang von der öffentlichen Verkehrsfläche entlang der südlichen Grundgrenze über das Grundstück NR 418/7. Diese Servitutsvereinbarung wurde nicht grundbücherlich sichergestellt. Die Dienstbarkeit hat keine Auswirkungen auf den Verkehrswert.
Wichtiger Hinweis:
Termine können kurzfristig verschoben, abgesagt oder Informationen aktualisiert werden. Mit der Merkfunktion informieren wir Sie automatisch über jede Änderung.