Bei dem gegenständlichen Wohnungseigentumsobjekt handelt es sich um eine Garagenbox. Die Garage wird über eine befestigte Durchfahrt in der Stammgasse, welche in den befestigten Innenhof der Liegenschaft führt, erreicht. In der ca. 3,05m breiten Durchfahrt befindet sich ein zweiflügeliges Zufahrtstor. Die Garage weist lt. Nutzwertgutachten (Entscheidung der MA 50 – Schli 1/69 – Stammgasse 10 vom 26.08.1969) eine Fläche von 14,46m² aus. Gemäß Ausführungsplan weist die Garage eine Breite von 2,45m und eine Länge von 2,90m auf. Das Zufahrtstor zur Garage ist ein Kipptor und stammt vom Zeitpunkt der Errichtung des Gebäudes. Das Tor weist Maße von 2,00mx2,00m aus.
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