Schätzwert: 183,000.00 €
Vadium: 18,300.00 €
Geringstes Gebot: 91,500.00 €
Beschreibung:
LAGE:Diese beiden Grundstücke bilden in der Natur eine wirtschaftliche Einheit und liegen am Stadtrand von Neunkirchen, in einer guten Wohnlage. Die Lage der Grundstücke ist eben, die Figuration rechteckig. Die Erschließung erfolgt von der nordseitig vorbeiführenden Kantgasse. Die umliegenden Grundstücke sind, soweit geprüft, ausschließlich mit Einfamilienhäusern bebaut und sind Grundstücke im Nahbereich tw. noch unbebaut. INFRASTRUKTUR: Sämtliche infrastrukturellen Gegebenheiten befinden sich in Neunkirchen.GEBÄUDEBESCHREIBUNG:Die Beschreibung des Gebäudes erfolgt aufgrund des Gutachtens vom 29.10.2020 und der Befundaufnahme vom 25.09.2020.Wie dem Bauakt zu entnehmen, wurde das Gebäude 1961 errichtet und wurde, wie den Einreichplänen zu entnehmen, bewilligt Keller-, Erd- und Dachgeschoss. Festgehalten wird, dass das Dachgeschoss nicht gebaut wurde. Die Benützungsbewilligung wurde 1967 erteilt und wurden zusätzlich Bewilligungen erteilt für den Einbau einer Ölfeuerungsanlage 1974 und für die Errichtung der Kanalhausleitung 1994. Bei meiner Befundaufnahme wird angegeben, dass Umbauarbeiten durchgeführt wurden (Zusammenlegung Zimmer und Küche als ein großflächiger Wohnküchenbereich). Diese Umbauarbeiten finden in meiner Beschreibung und Bewertung keine Berücksichtigung. Das Gebäude ist massiv errichtet, hat rechteckige Figuration und besteht somit aus Keller- und Erdgeschoss. Der Keller, großteils unter Niveau liegend, hat Kellerraum, Lagerraum/Werkstätte, Lagerraum, Waschküche/Technikraum, Holzlagerraum, Vorraum und aufgelassenen Tankraum. Im Erdgeschoss vorhanden sind 3 Zimmer, Küche, Badezimmer, WC, Vorraum und ehemalige Veranda (Kabinett).Die Aufschließung und Erreichung von Grundstück und Gebäude erfolgt von der Kantgasse aus. Der Eingang erfolgt im Zwischenpodest der Stiege, sodass vom Zwischenpodest der Aufgang zum Erdgeschoss und der Abgang zum Kellergeschoss besteht. AUSSENANLAGEN: Straßenseitig besteht eine Einfriedung aus Sockel- und Pfeilermauerwerk in gekratzter Ausführung mit einem Metallzaun. Das Zufahrtstor aus Metall ist zweiflügelig hergestellt. Die Vorgartenfläche ist begrünt, das Traufenpflaster sowie der Zugang zum Haus sind mit Betonflöz versehen. An der rechten Seite besteht eine Einfriedung aus Sockel- und Pfeilermauerwerk mit aufgesetztem Maschenzaun. Im Eingangsbereich des Hauses ist ein Vordach vorhanden aus einer Metallkonstruktion mit Kunststoffverglasung und sind die Seitenteile als Windschutz mit Drahtverglasung versehen. Auch an der Rückseite besteht als Einfriedung Sockelmauerwerk mit Maschenzaun, lt. Angabe dem Grundstück zugehörig, nicht jedoch die linke Einfriedung.Festgehalten wird, dass im Anschluss an das Haus an der Rückseite ein kleiner Anbau errichtet wurde, welcher, wie bei meiner Befundaufnahme angegeben, nach dem Stichtag hergestellt wurde. Unabhängig davon wird festgehalten, dass dieser Anbau nur sehr unvollständig und in einfacher Bauweise errichtet wurde und keinen Marktwert besitzt. Die nicht bebauten und befestigten Flächen stellen eine Grünzone/Gartenfläche dar, mit div. Bäumen und Sträuchern bepflanzt, jedoch im verwilderten Zustand und ist Müll gelagert.
Gericht:
Aktenzeichen: 233 9 E 24/24y
Versteigerungstermin:
am 05.06.2025 um 08:00 Uhr
Versteigerungsort: Bezirksgericht, 2620 Neunkirchen, Triester Straße 16, EG, Verhandlungssaal 1
Kategorie(n): Häuser
PLZ/Ort: 2620 Neunkirchen
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