Zwangsversteigerung: Wohnungseigentumsobjekt in 8020 Graz Bauernfeldstraße 19

Schätzwert: 225,000.00 €
Vadium: 22,500.00 €
Geringstes Gebot: 157,500.00 €

Beschreibung:
Grundbuch: KG 63109 BaierdorfEinlagezahl: EZ 310 hievon 55/1984-Anteile B-LNR 86 mit WE an W 14 und 1/248-AnteileB-LNR 87 mit WE an AP TG 11Bezeichnung der Liegenschaft: GSt Nr 323/4 im Ausmaß von 1679 m², davon 411 m² Bauf.(10) und 1268 m² Gärten(10) hievon 55/1984-Anteile B-LNR 86 mit WE an W 14 im HausBauernfeldstraße 19, 8020 Graz, und 1/248-Anteile B-LNR 87 mit WE an AP TG 11Die bewertungsgegenständliche Liegenschaft liegt im XIV. Grazer Stadtbezirk Eggenberg inder Bauernfeldstraße, welche von der Gaswerkstraße im Osten zur Karl-Morre-Straße imWesten verläuft, die Wohnlage kann als gut bezeichnet werden.Die benachbarten Liegenschaften sind überwiegend mit Mehrfamilienwohnhäusernunterschiedlichen Baudatums bebaut.Das Grundstück Nr. 323/4 im katastralen Ausmaß von 1.679 m2 ist vielecksförmig konfiguriert,es wird im Norden unmittelbar vom Gehsteig der Bauernfeldstraße begrenzt, über welcheauch der Zugang in das Stiegenhaus sowie die Zufahrt in die Tiefgarage erfolgen.Die Bebauung dieses Grundstückes umfasst das mit dem westlichen Nachbarbestand ingekuppelter Bauweise errichtete Wohnhaus Bauernfeldstraße 19, welches ausKellergeschoss/Tiefgarage, Erdgeschoss und fünf Obergeschossen mit 21 Wohnungenbesteht, weiters befinden sich laut Nutzwertgutachten 22 Abstellplätze für Kraftfahrzeuge inder Tiefgarage.Bei den nicht bebauten Grundstücksflächen handelt es sich um Verkehrsflächen sowie umGrünflächen (überwiegend den im Erdgeschoss gelegenen Wohnungen als Zubehörzugeordnet).Infrastruktur und Möglichkeiten zur Deckung der Erfordernisse des täglichen Bedarfes sindinnerhalb des Bezirkes vorhanden.Die Liegenschaft ist der Lage entsprechend vollständig erschlossen.Aus einer Abfrage des Flächenwidmungsplanes im Geografischen Informationssystem derStadt Graz ergibt sich, dass das Grundstück Nr. 323/4 als „Allgemeines Wohngebiet“ mit einerBebauungsdichte von 0,6 bis 1,2 ausgewiesen ist, weiters liegt dieses innerhalb desrechtskräftigen Bebauungsplanes 14.18.0.Die Wohnhausanlage wurde aufgrund einer Baubewilligung vom 07.08.2014 errichtet, dieFertigstellungsmeldung erfolgte am 08.07.2016.Die Bauweise und Ausstattung entsprechen weitgehend dem im Errichtungszeitpunkt üblichenStandard des Geschosswohnbaus, das Gebäude ist in Massivbauweise errichtet(Außenwände mit Stahlbeton und WDVS sowie Putzbeschichtung, Elementdecken bzw.Stahlbetondecken über dem Kellergeschoss, nicht tragende Innenwände in Leichtbauweise,oberer Abschluss über bekiestes Flachdach).Das Wohnhaus wird über ein teilweise offenes Stiegenhaus mit einläufigenMassivstiegenanlagen sowie einem Personenaufzug erschlossen, die horizontale Verbindungerfolgt geschossweise über Laubengänge.Die bewertungsgegenständliche Wohnung top Nr. 14 liegt im dritten Obergeschoss, siebesteht laut Nutzwertgutachten aus Vorraum, Abstellraum, Wohnen/Essen/Kochen, WC, Badund Zimmer mit einer Nutzfläche von 51,86 m2, weiters aus einem überdachten Balkon miteiner Nutzfläche von 8,67 m2 und einem Kellerabteil mit 4,06 m2 (durch Metalllattenabgeteilt).Den verbücherten Urkunden zur Wohnungseigentumsbegründung liegen keineParifizierungspläne bei, weshalb eine Erhebung der Planunterlagen bei der Bau- undAnlagenbehörde der Stadt Graz erfolgte.Laut Grundbuchauszug (und Nutzwertgutachten) ist die verpflichtete Partei Eigentümerin desAbstellplatzes Nr. 11 in der Tiefgarage.Gemäß der Nummerierung der Abstellplätze in der Tiefgarage handelt es sich beimAbstellplatz Nr. 11 um den gleich nach der Abfahrtsrampe befindlichen Behindertenparkplatz(siehe Fotobeilage zum Langgutachten).Laut Information der verpflichteten Partei weist der von ihr genutzte Abstellplatz die Nr. 14 auf(siehe Fotobeilage zum Langgutachten).Aus dem bei der Bau- und Anlagenbehörde erhobenen Grundrissplan für die Tiefgarage ergibtsich, dass nach diesem der Abstellplatz Nr. 11 lagemäßig mit dem in der Natur als AbstellplatzNr. 14 markierten ident ist, welcher laut Grundrissplan eine Nutzfläche von 12,44 m2 aufweist,während der in der Natur mit der Nr. 11 bezeichnete Abstellplatz im Grundrissplan derTiefgarage als Abstellplatz Nr. 9 mit einer Nutzfläche von 18,96 m2 dargestellt ist, welcheFlächenausmaße auch der Nutzwertberechnung zu Grunde gelegt wurden.Es wird sohin angenommen, dass sich das mit dem Anteil B -LNR 87 verbundeneWohnungseigentum auf den in der Tiefgarage mit 14 nummerierten Abstellplatz bezieht (siehePlanbeilage zum Langgutachten).Auf ein diesbezügliches Risiko für einen Ersteher wird ausdrücklich hingewiesen!Die Ausstattung der Wohnung weist insgesamt einen guten Standard auf, die Belichtungerfolgt über Kunststofffenster mit Isolierverglasung bzw. eine bauartgleiche Fenstertüre mitSonnenschutz, der Wohnungszugang selbst ist mit einer Türe in der erforderlichenKlimaklasse abgeschlossen, im Inneren bestehen Vollbautüren, welche an Umfassungszargenangeschlagen sind, beim Wohn-/Esszimmer ist eine Glaslichte ausgeführt.Die Beheizung der Wohnung erfolgt über Anschluss an das Fernwärmenetz, dieWärmeaustragung erfolgt über Fußbodenheizungen, die Warmwasserbereitung erfolgtelektrisch, wobei der Strom für die Warmwasserbereitung über eine allgemeine PV-Anlage aufdem Dach erzeugt wird.Die Fußböden weisen Holzparkettbeläge (im Schlafzimmer Zirbenholzbelag) sowieFliesenbeläge auf, die Wandoberflächen und Deckenuntersichten sind grundsätzlich verputztbzw. gespachtelt und gemalt, in den Sanitärräumen sind Wandverfliesungen ausgeführt.Die Sanitärausstattung umfasst im WC ein Hänge-WC mit Einbauspülkasten sowie einHandwaschbecken, das Badezimmer ist mit Waschtisch, Badewanne mit Duschwand,Handtuchtrockner und automatischer Lüftung ausgestattet.Der Bau- und Erhaltungszustand der allgemeinen Teile der Liegenschaft sowie auch imWohnungsinneren kann augenscheinlich als dem Baualter entsprechend und gut bezeichnetwerden.Zubehör: Die Wohnung ist mit einer Kücheneinrichtung der Marke „Breitschopf“ ausgestattet,das Bestandsalter beträgt rund neun Jahre, die Kücheneinrichtung umfasst Unter- undOberschränke sowie einen Hochschrank samt E-Geräten und Teriyaki-Grill. GemäßBewertungsliteratur ergibt sich bei den im Jahr 2016 genannten Anschaffungskosten von€ 25.000,00 ein Zeitwert von gerundet € 12.000,00.Gemäß Information durch die verpflichtete Partei werden die Wohnung und derTiefgaragenplatz von ihr eigengenutzt und sollen Bestandsverhältnisse nicht bestehen. Zuden Objektdaten wird auf die dem Langgutachten beiliegenden Unterlagen, welche von derHausverwaltung übermittelt wurden, verwiesen.Die Wohnung und der PKW-Abstellplatz stellen eine wirtschaftliche Einheit dar und werdendaher nur gemeinsam versteigert!Als geringstes Gebot wird der Zwangsversteigerung der LiegenschaftGrundbuch: KG 63109 BaierdorfEinlagezahl: EZ 310 hievon 55/1984-Anteile B-LNR 86 mit WE an W 14 und 1/248-AnteileB-LNR 87 mit WE an AP TG 11der Betrag von € 157.500,- zugrunde gelegt.Unter dem geringsten Gebot findet ein Verkauf nicht statt.Das Vadium beträgt: EUR 22.500,- und ist ausschließlich in Form einer Sparurkunde zumVersteigerungstermin zu erlegen. Bargeld wird nicht akzeptiert!Das Gericht beabsichtigt, dem gegenständlichen Verfahren die gesetzlichenVersteigerungsbedingungen zu Grunde zu legen.Die Wohnung und der PKW-Abstellplatz stellen eine wirtschaftliche Einheit dar und werdendaher nur gemeinsam versteigert!Sie werden auch hiezu zur allfälligen Äußerung binnen 14 Tagen aufgefordert, widrigenfallsZustimmung zu dieser beabsichtigten Vorgangsweise angenommen wird.An die dinglich Berechtigten, insbesondere an die Pfandgläubiger einschließlich derGläubiger, zu deren Gunsten eine Höchstbetragshypothek eingetragen ist, sowie bezüglichder Steuern und Abgaben an die öffentlichen Organe ergehen die in der folgenden Nachrichtenthaltenen Aufforderungen.BEGRÜNDUNG:Zu I.): Das Gericht hat, wenn dadurch voraussichtlich ein höherer Erlös zu erzielen sein wird,auf Antrag gemäß § 146 Abs 1 Z 5 EO festzulegen, dass ein höherer Betrag als geringstesGebot der Versteigerung zugrunde gelegt wird.Mit Beschluss vom 24.07.2025 wurde der Schätzwert bekanntgegeben. Mit ihremfristgerechten Antrag vom 6.8.2025 beantragte die betreibende Partei, der Versteigerung denBetrag von € 157.500,- als geringstes Gebot zugrunde zulegen. Zu einem Antrag, derVersteigerung als geringstes Gebot einen höheren Betrag als den halben Schätzwertzugrunde zulegen, sind gem. § 146 Abs 1 alle Buchberechtigten zu hören; einZustimmungsrecht haben aber gem. § 146 Abs 1 Z 5 EO nur die betreibenden Gläubiger.Mangels Äußerung der zu hörenden Parteien und Personen war deren Zustimmung zumAntrag der betreibenden Partei anzunehmen.Näheres siehe Langgutachten!

Gericht:
Aktenzeichen: 641 311 E 19/25k
Versteigerungstermin: am 18.12.2025 um 10:00 Uhr
Versteigerungsort: Bezirksgericht Graz-West, Grieskai 88, 8020 Graz, Saal D/EG

Kategorie(n): Eigentumswohnung

PLZ/Ort: 8020 Graz

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