Zwangsversteigerung: Wohnungseigentumsobjekt in 8020 Graz Quergasse 3

Schätzwert: 149,000.00 €
Vadium: 14,900.00 €
Geringstes Gebot: 74,500.00 €

Beschreibung:
Grundbuch: KG 63105 GriesEinlagezahl: EZ 463 hievon 648/64452-Anteile BLNR 75Bezeichnung der Liegenschaft: GSt Nr 782 mit einer Fläche von 397 m², davon 264 m² Bauf.(10) und 133 m² Bauf.(20), GSt Nr 783 mit einer Fläche von 198 m², davon 96 m² Bauf.(10) und 102 m² Bauf.(20), GSt Nr 786 mit einer Fläche von 815 m², davon 484 m² Bauf.(10) und 331 m² Bauf.(20) , Gesamtfläche 1410 m², hievon 648/64452-Anteile BLNR 75 mit Wohnungseigentum an der Wohnung StW 5 W 11 im Hause Quergasse 3, 8020 GrazDie Bewertungsliegenschaft liegt im V. Grazer Stadtbezirk Gries und ist über die Idlhofgasse, die Niesenbergergasse und die Quergasse erreichbar, wo sie sich im Kreuzungsbereich mit der Annenstraße befindet. Die Wohnlage kann als durchschnittlich bezeichnet werden, die Verkehrslage als gut. Die Bewertungsliegenschaft ist länglich rechtecksförmig konfiguriert, wird im Westen von der Quergasse und im Norden von der Annenstraße begrenzt, sie ist mit dem unterkellerten, oberirdisch neungeschossigen Mehrfamilienwohnhaus Annenstraße 53/Quergasse 1, 3 und 3a bebaut. Die bewertungsgegenständliche Wohnung top Nr. 11 im fünften Obergeschoss befindet sich im Gebäudeabschnitt mit der ON 3 und ist nach Süden und nach Osten hin orientiert. Beim Wohnhaus ON 3 handelt es sich um den südlichen Teil des Gebäudekomplexes, der Zugang in das Wohnhaus erfolgt über einen Hauseingang, welcher in einem Durchgang gelegen ist, die vertikale Erschließung der Geschosse erfolgt über ein eingebautes Stiegenhaus durch zweiläufige Stiegenanlagen sowie über einen Personenaufzug. Die Allgemeinflächen umfassen Verkehrsflächen (Zugänge sowie PKW- Stellflächen entlang der Quergasse) sowie Grünflächen. Infrastruktur und Möglichkeiten zur Deckung der Erfordernisse des täglichen Bedarfes sind in der Umgebung in fußläufiger Erreichbarkeit vorhanden. Die Gebäude verfügen über Anschlüsse an den städtischen Kanal und an die städtische Wasserleitung, weiters über einen Stromanschluss, laut telefonischer Auskunft der Energie Graz befindet sich im Haus mit der ON 3 auch ein Fernwärmeanschluss, jedoch ist die bewertungsgegenständliche Wohnung nicht daran angeschlossen und verfügt auch nicht über eine entsprechende Heizungsinstallation im Inneren (Heizleitungen, Radiatoren).Die gegenständlichen Grundstücke sind im aktuellen Flächenwidmungsplan der Stadt Graz als Bauland der Kategorie „Kerngebiet“ mit einer Bebauungsdichte von 0,8 bis 2,5 ausgewiesen. Der steuerliche Einheitswert wurde mangels Relevanz für die Verkehrswertermittlung nicht erhoben. Die Wohnhausanlage wurde in den 1950er-Jahren errichtet und entspricht diese hinsichtlich der Bauweise und Ausstattung dem im Errichtungszeitpunkt üblichen Standard des Wohnhauswiederaufbaus nach Kriegszerstörung (Bombentreffer des vormals vorhandenen Gebäudebestandes). Das Gebäude besteht aus Kellergeschoss, Erdgeschoss, sieben Obergeschossen sowie Dachgeschoss und ist in Massivbauweise errichtet, die Fassaden sind putzbeschichtet, als obere Abschlüsse dienen Flachdächer. Die vertikale Erschließung der einzelnen Geschosse erfolgt über eingebaute Stiegenhäuser durch mehrläufige Stiegenanlagen und Personenaufzüge. Die bewertungsgegenständliche Wohnung top Nr. 11 liegt im fünften Stock des Hauses mit der ON 3, ist nach Süden und nach Osten hin orientiert und besteht gemäß dem der Wohnungseigentumsbegründung zu Grunde liegenden Nutzwertgutachten aus: Zimmer, Kabinett, Küche, Vorzimmer, Balkon, Bad, WC mit einer Nutzfläche von 54,47 m2; weiters wird in Verbindung mit dieser Wohnung ein Kellerabteil genutzt, wobei mangels Anwesenheit des Wohnungseigentümers nicht eruiert werden konnte, wo sich das in Verbindung mit der Wohnung genutzte Kellerabteil lagemäßig befindet, laut Information des Wohnungseigentümers soll das Kellerabteil trocken sein. Anzumerken ist, dass die Raumeinteilung vom Parifizierungsplan abweicht und wird diesbezüglich auf die dem Langgutachten beiliegende Grundrissskizze verwiesen. Die Ausstattung der Wohnung wurde laut Information durch den Eigentümer (E-Mail vom 15. bzw. 16.07.2025) in vielen Bereichen in letzter Zeit erneuert: Der Wohnungseingang ist mit einer Vollbaudoppeltüre abgeschlossen, im Inneren bestehen grundsätzlich Holzrahmenfüllungstüren, welche an Holzstöcken angeschlagen sind, teilweise sind Glaslichten ausgeführt, die Belichtung der Räume erfolgt über neuere Kunststofffensterkonstruktionen mit Isolierverglasung und Gurtzugrollläden als Sonnenschutz, der in Richtung Süden orientierte Balkon ist mit einer bauartgleichen Glaslichtentüre abgeschlossen. Zur Beheizung ist ein älterer elektrischer Speicherofen im größeren Zimmer vorhanden, dessen Funktionsfähigkeit anlässlich der Befundaufnahme nicht überprüft werden konnte, im Sanitärraum ist ein Handtuchtrockner ersichtlich. Die Fußböden weisen unterschiedliche Beläge auf (Fliesen, Parkett, Kunststoff, Marmor), die Wandoberflächen sind grundsätzlich verputzt und gemalt bzw. im Sanitärraum mit Marmorbelag ausgeführt, die Deckenuntersichten sind – mit Ausnahme des Sanitärraumes, wo eine abgehängte Deckenuntersicht ausgeführt ist – ebenfalls verputzt und gemalt. Die Sanitärausstattung umfasst eine Duschkabine, einen Waschtisch, einen elektrischen Warmwasserboiler (Funktionsfähigkeit nicht prüfbar) sowie ein Hänge-WC mit Einbauspülkasten. Der Bau- und Erhaltungszustand im Wohnungsinneren ist augenscheinlich als gut zu bezeichnen, die vorhandene Heizquelle ist als nicht mehr zeitgemäß zu beurteilen. Der Bau- und Erhaltungszustand der allgemeinen Teile der Liegenschaft kann in Ansehung des Baualters als normal beschrieben werden. Zubehör: Der vorhandenen Kücheneinrichtung, bestehend aus einer Ober- und Unterschrankreihe mit E-Herd mit Induktionsplatte, Kühlschrank mit Tiefkühlfach, Geschirrspüler und Dunstabzug, kann ein Zeitwert von € 6.000,00 unterstellt werden. Nutzung: Der Wohnungseigentümer war zu beiden Schätzterminen nicht zugegen und konnte zur Nutzung der Wohnung nicht befragt werden. Anlässlich der zweiten Befundaufnahme vermittelte das Bewertungsobjekt einen ungenutzten Eindruck, für die Bewertung wird mangels entsprechender Informationen davon ausgegangen, dass die Wohnung bestandsfrei ist (= Risiko eines Erstehers!). Betreffend die Objektdaten wird auf die dem Langgutachten beiliegenden Unterlagen (Hausverwaltungsanfrage sowie die von der Hausverwaltung übermittelten Unterlagen und Informationen) verwiesen.Unter dem geringsten Gebot findet ein Verkauf nicht statt.Das Vadium beträgt: EUR 14.900,- und ist ausschließlich in Form einer Sparurkunde zumVersteigerungstermin zu erlegen. Bargeld wird nicht akzeptiert!Das Gericht beabsichtigt, dem gegenständlichen Verfahren die gesetzlichenVersteigerungsbedingungen zu Grunde zu legen.Sie werden auch hiezu zur allfälligen Äußerung binnen 14 Tagen aufgefordert, widrigenfallsZustimmung zu dieser beabsichtigten Vorgangsweise angenommen wird.An die dinglich Berechtigten, insbesondere an die Pfandgläubiger einschließlich derGläubiger, zu deren Gunsten eine Höchstbetragshypothek eingetragen ist, sowie bezüglichder Steuern und Abgaben an die öffentlichen Organe ergehen die in der folgenden Nachrichtenthaltenen Aufforderungen.WICHTIGER HINWEIS:Aufgrund der verstärkten Einlasskontrollen werden Sie ersucht, keine größerenTaschen oder Rucksäcke mitzubringen, um den Einlass nicht zu verzögern. Es wirdIhnen empfohlen, zumindest eine halbe Stunde vor dem Termin beim Einlass zuerscheinen, um rechtzeitig zur Versteigerung eingelassen zu werden.Weiters werden Sie ersucht, zur Versteigerung zusätzlich eine Fotokopie ihresLichtbildausweises, der im Original vorzuweisen ist, mitzubringen.Näheres siehe Langgutachten!

Gericht:
Aktenzeichen: 641 311 E 15/25x
Versteigerungstermin: am 12.03.2026 um 08:00 Uhr
Versteigerungsort: Bezirksgericht Graz-West, Grieskai 88, 8020 Graz, Saal D/EG

Kategorie(n): Eigentumswohnung

PLZ/Ort: 8020 Graz

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