Schätzwert: 993,000.00 €
Vadium: 99,300.00 €
Geringstes Gebot: 496,500.00 €
Beschreibung:
Grundbuch: KG 63028 StübinggrabenEinlagezahl: EZ 46Bezeichnung der Liegenschaft: GSt Nr .5 GST-Fläche 2878 m², davon Bauf.(10) 1143 m², Sonst(50) 1735 m², mit dem Wohnhaus mit der Adresse Hörgasstraße 1, 8114 StübinggrabenGst Nr .6 Landw(10) 144 m², Gst Nr 34 GST-Fläche 2507 m², davon Landw(10) 1860 m² , Landw(30) 476 m², und Gewässer(10) 171 m², Gst Nr 41/1 Landw(10) 2778 m², Gst Nr 41/2 Landw(10) 6137 m², Gst Nr 42 GST-Fläche 11095 m², davon Landw(10) 11049 m², Sonst(10) 46 m², Gst Nr 44/1 GST-Fläche 16322 m², davon Landw(10) 15611 m², Landw(30) 664 m², Gewässer(10) 47 m², Gst Nr 44/2 Landw(10) 1410 m², Gst Nr 44/3 Landw(10) 317 m², Gst Nr 45 GST-Fläche 5301 m², davon Landw(10) 5292 m², Sonst(10) 9 m², Gst Nr 46 GST-Fläche 17595 m², Landw(10) 17338 m², Sonst(10) 257 m², Gst Nr 47/1 GST-Fläche 1119 m², Landw(10) 951 m², Sonst(10) 168 m², Gst Nr 47/2 GST-Fläche 331 m², davon Landw(10) 200 m², Sonst(10) 131 m², Gst Nr 48/1 GST-Fläche 19435 m², davon Landw(10) 15517 m², Wald(10) 1643 m², Sonst(10) 282 m², Sonst(50) 1993 m², Gst Nr 48/3 GST-Fläche 2428 m², Landw(10) 2210 m², Sonst(10) 218 m², Gst Nr 49 Landw(10) 12398 m², Gst Nr 50/2 Landw(10) 1392 m², Gst Nr 51 GST-Fläche 2341 m², davon Bauf.(10) 13 m², Landw(10) 2328 m², Gst Nr 94 Landw(10) 15086 m², Gst Nr 95/1 GST-Fläche 6316 m², davon Landw(10) 5922 m², Sonst(10) 394 m², GST Nr 95/2 GST-Fläche 6330 m², davon Landw(10) 6325 m², Sonst(10) 5 m², Gst Nr 95/5 Landw(10) 2168 m², Gst Nr 95/6 Landw(10) 2130 m², Gst Nr 96/1 GST-Fläche 24558 m², davon Landw(10) 21938 m², Wald(10) 1982 m², Sonst(10) 638 m², Gst Nr 96/2 Landw(10) 2600 m², Gst Nr 96/3 Landw(10) 7130 m², Gst Nr 99/1 GST-Fläche (8213 m²) [Löschung in Vorbereitung], davon Landw(10) 6436 m², Wald(10) 1777 m², Gst Nr 99/2 Wald(10) (270 m²) [Löschung in Vorbereitung], Gst Nr 99/3 Wald(10) (308 m²) [Löschung in Vorbereitung], Gst Nr 101 Landw(10) (2093 m²) [Änderung in Vorbereitung], Gst Nr 266 GST-Fläche 1863 m², davon Landw(10) 1489 m², Sonst(10) 374 m², Gst Nr 543/2 GST-Fläche 725 m², davon Landw(10) 108 m², Wald(10) 617 m², Gst Nr 560/15 Landw(10) 209 m², Gst Nr 565/3 Landw(10) 162 m², Gst Nr 565/4 Landw(10) 385 m², Gst Nr 566 GST-Fläche 101 m², davon Landw(10) 50 m², Wald(10) 51 m², Gesamtfläche (186575 m²) [Änderung in Vorbereitung]Die bewertungsgegenständliche Liegenschaft EZ 46 Grundbuch 63028 Stübinggraben befindet sich im nördlichen Bereich des Bezirkes Graz-Umgebung bzw. im südlichen Bereich der Marktgemeinde Deutschfeistritz im Ortsteil Kleinstübing im sogenannten „Walchergraben“. Die wesentlichsten Grundversorgungseinrichtungen, wie etwa ein Lebensmittelhandel, Bankinstitut, Apotheke aber auch schulische Einrichtungen sind rund 5 bis 10 Autominuten bzw. rund 10 Fußminuten und in weiterer Folge mit öffentlichen Verkehrsmitteln von der Liegenschaft entfernt in Kleinstübing und Deutschfeistritz erreichbar.Die Liegenschaft zeigt sich als landwirtschaftlicher Betrieb mit einem Wohnhaus und einem Wirtschaftsgebäude mit mehreren Anbauten sowie mit landwirtschaftlich genutzten Flächen, welche sich als Grünland- und Ackerflächen auf einer Seehöhe von 428 m bis 471 m zeigen. Die Liegenschaft wurde ursprünglich in wirtschaftlicher Einheit als Landwirtschaft mit Milchviehhaltung bewirtschaftet. Derzeit sind die Flächen verpachtet und werden als Mähwiese für die Erzeugung von Silage und Heu sowie als Ackerfläche bewirtschaftet. Eine Waldfläche ist nur untergeordnet entlang des Stübingbaches und in den Randbereichen der landwirtschaftlich genutzten Flächen vorhanden. Zum Bewertungsstichtag gab es keine Tierhaltung. Die Grundstücke der Liegenschaft weisen in Summe eine Fläche von 186.575 m² auf und zeigen sich als Bau- bzw. Hofflächen, landwirtschaftlich genutzte Flächen sowie als Weg- und Waldflächen. Die Flächen sind arrondiert mit geringer Nordausrichtung.Aufgrund der Kennzeichnung der Grenzpunkte im GIS Steiermark vor allem entlang öffentlicher Grundstücke (Gewässer oder Straßenkörper) kann davon ausgegangen werden, dass es sich um vermessene Grenzpunkte handelt. Ein Hinweis im Grundbuch auf das Vorliegen von Grundstücken im Grenzkataster (Vermerk mit „G“) ist jedoch nicht vorhanden. Es wird darauf hingewiesen, dass die Feststellung des genauen Grenzverlaufes mittels Grenzvermessung nicht Gegenstand des Gutachtensauftrages ist. Neuvermessung im westlichen Liegenschaftsbereich: Im westlichen Bereich der Liegenschaft wurden die Liegenschaftsaußengrenzen am 31. März 2025 vom Vermessungsbüro ADP Rinner Zt GmbH neu vermessen. Aus den ursprünglichen Grundstücken 99/1, 99/2, 99/3, 101 und 543/2 mit einer Gesamtfläche von 11.609 m² wurde nach der Neuvermessung das Grundstück Nr. 101 mit einer Fläche von 11.682 m². Für die weiterführenden Berechnungen werden aufgrund der noch fehlenden behördlichen Genehmigungen (BEV, Grundbuchamt) für diese neue Grundstückfläche noch die im aktuellen Grundbuchauszug enthaltenen Grundstücke und Flächenanteile berücksichtigt.Die Hangneigung der landwirtschaftlichen Flächen weisen keine oder nur eine geringe Hangneigung auf. Nur im südwestlichen Bereich sind Teilflächen bis 35 % und etwas darüber geneigt.Im Wasserbuch des Landes Steiermark WIS (Wasserinformationssystem) sind für die gegenständliche Liegenschaft folgende Einträge zu finden: Kraftwerk – Ausleitungskraftwerk Dieses Wasserrecht wurde mit Bescheid der Bezirkshauptmannschaft Graz/Umgebung mit Datum 19.09.2011, GZ 3.0-214/211 6/489 gelöscht. Das ursprüngliche Wasserkraftwerk befand sich auf Grundstück Nr: .6. Im Zuge des Rückbaus wurden auch die offenen Gerinne im Ober- und Unterlauf mit anstehendem Material verschüttet. Gefahrenzonenausweisung: Der nördliche Bereich der Liegenschaft ist von der Bundeswasserbauverwaltung BWV entlang des „Stübingbaches“ als „Gelbe Gefahrenzone“ und „Rote Gefahrenzone“ ausgewiesen. m Hofbereich ist aufgrund des südlich liegenden „Jeineggraben“ der Hofbereich als gelbe und rote Zone der Wildbach- und Lawinenverbauung ausgewiesen. Auf die im Langgutachten enthaltenen Kartendarstellungen wird hingewiesen.Die landwirtschaftlichen Flächen sind derzeit verpachtet. Laut Auskunft des Pächters, Herrn Jaritz Franz, Stübingtalstraße 60, 8114 Deutschfeistritz gibt es mit der aktuellen Liegenschaftseigentümerin Dipl.-Ing. Stefan Steirer 11 Gutachten Horse Management GmbH – Deutschfeistritz, 311 E 24/25w - 13 keinen Pachtvertrag. Dieser wurde vom Vorbesitzer, Herrn Eibegger lediglich übernommen bzw. weitergeführt. Laut Pächter ist der Pachtvertrag jährlich kündbar!Etwaige Kontaminierungen des Erdreiches im Bereich der gegenständlichen Liegenschaften sind durch bloßen Augenschein nicht feststellbar und wurden von den Auskunftspersonen nicht bekannt gegeben und finden im Gutachten keine Berücksichtigung.Die gegenständliche Liegenschaft ist im GIS-Altlasten nicht verzeichnet, wodurch eine wertbeeinflussende Kontaminierung in der Bewertung nicht berücksichtigt wird.Für das Wohnhaus mit der Adresse Hörgasstraße 1, 8114 Stübingraben sowie für das Stall- und Wirtschaftsgebäude liegen in der zuständigen Baubehörde, der Marktgemeinde Deutschfeistritz, keine Unterlagen im Bauakt auf.Ob ein rechtmäßiger Bestand iSd Stmk. Baugesetz vorliegt, kann daher nicht gesagt werden (=Risiko eines Erstehers!).Das Baujahr des Gebäudes ist nicht bekannt. Für Zwecke der Bewertung wird aufgrund der Bauausführung ein fiktives Baujahr 1960 angenommen, wodurch sich eine Restnutzungsdauer von 15 Jahren ergibt. Die verbaute Grundfläche (Bruttogeschoßfläche) beträgt 158,05 m². Das Erdgeschoß ist von südlicher Seite aus zugänglich. Vom Vorraum gelangt man in die einzelnen Räumlichkeiten, sowie in das Obergeschoß und in den Kellerbereich. Südwestlich ist eine einfache Wohnküche situiert. Weites sind ein Wirtschaftsraum, ein Bad und ein weiteres Zimmer im nördlichen Bereich ersichtlich. Im östlichen Bereich sind ein WC sowie zwei Schlafzimmer situiert. Die Böden im Vorraum weisen einen Terrazzoboden auf. Die weiteren Räumlichkeiten weisen Parkett, PVC oder Linoleumbeläge auf. Der Boden und die Wände im Küchenbereich, dem WC und im Bad sind teilweise verfliest. Die Wände und Decken sind in den übrigen Bereichen verputzt und weiß gestrichen. Über eine steile, betonierte Stiege gelangt man in das Obergeschoß, welches sich überwiegend im Rohbauzustand befindet. Es sind westlich vom Vorraum zwei Räumlichkeiten situiert. Im östlichen Bereich sind zwei ehemals als Schlafzimmer genutzte und ausgebaute Zimmer ersichtlich. Über Balkontüren gelangt auf einen östlich situierten Balkon mit Holzgeländer. Die beiden ausgebauten östlichen Zimmer mit sind mit Parkettböden versehen, die Dachschrägen und die Decken sind mit Heraklith versehen und verputzt. Vom Erdgeschoß gelangt man in den Kellerbereich, welcher aus zwei Gewölberäumlichkeiten, zwei kleinen Wirtschaftsräumen sowie einem Heizraum besteht. Das Kellergeschoß ist von der Nordseite über eine Metalltür zugänglich. Im nördlichen Bereich des Kellerbereiches ist noch ein Holzlagerraum mit einer Fläche von rund 15,60 m² angebaut, welcher von außen befüllt werden kann. Der Kellerbereich besteht aus massiven Wänden aus Bruchsteinmauerwerk bzw. aus Beton- und Tonziegel im zugebauten Bereich. Der Boden ist in den Gewölbekellern nicht befestigt. Die Decke besteht aus Ziegelgewölben bzw. aus Betondecken. Die Decken und Wände sind teilweise mit Kalkputz versehen. Die Fenster zeigen sich als einfache, zweiteilige Holzfenster und die Türen sind als einfache Furniertüren ausgeführt. Die Räume sind ausrechend hell. Das Dach besteht aus einem Satteldach und ist mit einer Eterniteindeckung versehen. Ein Kaltdach ist nicht vorhanden. Die Mauerfassade ist mit einem Kalkputz versehen. Die Beheizung der Räume erfolgt einerseits über eine im Küchenbereich situierten Holzofen. Im Kellerbereich ist ein Zentralheizungsofen mit Stückholzbeschickung sowie ein Warmwasserboiler. ersichtlich. Im östlichen Schlafzimmer im Erdgeschoß ist ein weiterer Zusatzofen vorhanden. Die Heizungsinstallation ist teilweise Aufputz errichtet. Ein Anschluss an die öffentliche Abwasserentsorgung ist vorhanden. Die Wasserversorgung erfolgt über eine eigene Quelle. Die Liegenschaft ist an das Stromnetz der Energienetze Steiermark GmbH angeschlossen. Ausstattung Wohnhaus / Inventar: Es handelt sich generell um eine sehr einfache Wohnraumausstattung und entspricht lediglich einem Mindeststandard. Wesentliche Einbaumöbel sind nicht anzutreffen. Die vorhandene Einrichtung ist dem Alter entsprechend abgewohnt. Der Küchenbereich ist ebenfalls sehr einfach ausgestaltet und es sind somit keine bewertungsrelevanten Einrichtungsgegenstände vorhanden. Der Bau- und Instandhaltungszustand kann als schlecht bezeichnet werden. Das Gebäude wurde in den letzten 20 Jahren nicht bewohnt, und es zeigen sich vor allem im Erdgeschoß Feuchtigkeitsschäden und Schimmelbildung an den Wänden und Decken. Dies deutet auch auf eine unzureichende Heizung und Lüftung der Räumlichkeiten hin. Das Obergeschoß ist nur teilweise ausgebaut. Es wird für die Bewertung daher von den Baurichtsätzen ein Abzug von 40 % in Ansatz gebracht. Die Heizungsinstallation wurde teilweise Aufputz verlegt. Die Bodenbeläge und Fenster sind in einem schlechten Allgemeinzustand. Ein Rückstand an Fertigstellungs- und Instandhaltungsarbeiten im Innen- sowie im Außenbereich ist erkennbar. Die Wasser- und Elektroinstallation konnte bei der Befundaufnahme nicht überprüft werden und ist generell veraltet bzw. entspricht nicht mehr dem Stand der Technik. Wesentliche Mängel bzw. Schäden sind offensichtlich erkennbar. Für eine adäquate, zeitgemäße wohnliche Nutzung müsste das Gebäude von Grund auf saniert werden. Als Gesamtzustandsnote nach E. Heideck wird für das Wohnhaus die Note 3,0 für die Bewertung angesetzt. Es liegt kein Energieausweis laut Energieausweis-Vorlage-Gesetz (EAVG) vor.Das Gebäude wurde bis vor rund 20 Jahren zur Wohnnutzung verwendet. Die Bewertung erfolgt Bestandsfrei. Bruttogeschoßflächen: 173,60 m² (KG); 158,00 m² (EG); 143,50 m² (DG) Nettonutzflächen: 112,80 m² (KG-35%); 118,50 m² (EG-25%); 100,50m² (DG-30%) Heizung: Zentralheizung und Einzelöfen Baubewilligung: nicht vorhanden Benützungsbewilligung: nicht vorhanden Beschreibung des Stall- bzw. Wirtschaftsgebäudes:Das Gebäude befindet sich unmittelbar südlich des Wohngebäudes. Das Baujahr dieses Gebäudes ist nicht bekannt. In der zuständigen Baubehörde liegen keine Unterlagen zu diesem Gebäude im Bauakt auf. Das Gebäude wurde offensichtlich in mehreren Schritten umgebaut und erweitert. Die Wände bestehen teilweise aus einem Steinmauerwerk, aus Beton und Ziegelsteinen und im Obergeschoß (Tenne) überwiegend aus Holz. Der westliche Gebäudebereich zeigt sich im Untergeschoß als Wirtschaftsgebäude mit mehreren Wirtschaftsräumen und als Garagenräumlichkeiten mit Sektionaltoren oder Flügeltüren. Dieses Gebäude ist aus einem Ziegelmauerwerk errichtet. Der Boden und die Geschoßdecke sind betoniert. Im Obergeschoß ist einerseits ein Tennenbereich, welcher von südlicher Seite ebenerdig zugänglich ist. Weiter nördlich ist ein weiterer Lagerraum ersichtlich. Das zentrale Gebäude wurde ursprünglich offensichtlich als Rinderstall für die Milchviehhaltung und Jungviehaufzucht verwendet. Dies ist aufgrund der technisch veralteten Aufstallung im Mittelteil des Gebäudes erkennbar. Hier ist eine Milchkammer situiert. Im südlichen Bereich wurde offensichtlich das Jungvieh eingestallt. Im südlichen Bereich ist auch ein als Fahrsilo für Heu- und Maissilage verwendeter länglicher Gebäudebereich ersichtlich. Weiters sind zwei Betonsilos mit einem mit einem Durchmesser von je 3,00 m und einer Höhe von 8,00 m zu finden. Die Decke des Stallbereiches ist aus einer alten desolaten Holztramdecke errichtet. Darüberliegend im Tennenbereich wurde offensichtlich Heu gelagert. Der östliche Gebäudebereich ist eine Verlängerung des mittleren Stallbereiches. Auch hier ist die Aufstallung technisch veraltet. Die Geschoßdecke ist betoniert, wodurch der Tennenbereich mit integrierter Heutrocknungsanlage gut befahrbar ist. An diesem Gebäudeteil ist nördlich eine Garage mit den Abmessungen von rund 6,00 m x 8,90 m angebaut. Diese Garage besteht aus einem Betonboden, aus einem Ziegelmauerwerk und einem Flachdach mit Paneleindeckung Die Garage ist von westlicher Seite über Schiebetorelemente zugänglich. Die Dacheindeckung des Stallgebäudes besteht aus einem Satteldach mit Welleterniteindeckung. Die Wände sind im Innen- sowie im Außenbereich nur teilweise verputzt. Der Tennenbereich besteht aus einer Holzkonstruktion mit Bretterverschalung und ist von südlicher Richtung aus über mehrere Holzschiebetüren zugänglich. Der Bau- und Instandhaltungszustand kann als schlecht bezeichnet werden. Das Gebäude wurde im Laufe der Zeit mehrmals umgebaut. Im zentralen Bereich wurden Erweiterungen in der Dachkonstruktion nicht professionell durchgeführt. Auch alte Mauerteile im zentralen nördlichen Bereich scheinen desolat und abbruchreif. Eine statische Überprüfung und in weiterer Folge eine Adaptierung bzw. Verstärkung der Konstruktion oder ein Teilabbruch des Gebäudes ist zu prüfen. Der Erhaltungszustand ist für das geringe Alter des Gebäudes mäßig und bereits teilweise reparatur- und instandhaltungsbedürftig. Für die nicht mehr dem Stand der Technik entsprechende Aufstallung, Raumeinteilung, Belichtung und Belüftung sowie bauliche Ausführung und damit weitere wirtschaftliche Nutzbarkeit wird eine technische Wertminderung angesetzt. Beschreibung der landwirtschaftlich genutzten Flächen:Bei den vorliegenden Grünlandflächen handelt es sich aufgrund der Bodenbeschaffenheit um durchschnittlich ertragsfähige Grünlandflächen bzw. um eher geringwertige Ackerböden.Für die nähere Beschreibung der im Langgutachten dargestellten Teilbereiche [(I) Wiesen- und Ackerflächen zwischen Zufahrtsstraße und Stübingbach, II) Wiesenfläche zwischen Zufahrtsstraße und Waldhofstraße, III) Acker- und Wiesenfläche im westlichen Bereich der Liegenschaft, IV) Wiesenfläche im westlichen Bereich der Liegenschaft, V) Ackerfläche zwischen Landesstraße und Zufahrtsstraße] wird auf das Langgutachten verwiesen.Stromfreileitungen: Auf den landwirtschaftlichen Grundstücken in den Teilbereichen I und III sind Stromfreileitungen der E-netze Steiermark ersichtlich. Festgestellt wird, dass 20 kV-Hochspannungs-Freileitungen die landwirtschaftlichen Grundstücke queren. Eine entsprechende Dienstbarkeit ist grundbücherlich nicht eingetragen, es ist aber grundsätzlich von einem Leitungsrecht gemäß § 11 Starkstromwegegesetz 1968 auszugehen. Die Freileitungen dienen teils zur Stromversorgung der Hofstelle und auch für benachbarte Liegenschaften. Die Masten sind überwiegend an den Grundstücksgrenzen- oder rändern oder bei Bewirtschaftungsgrenzen zwischen Acker und Grünland situiert. Eine Beeinträchtigung der Bewirtschaftung der landwirtschaftlich genutzten Flächen ist nicht oder nur marginal gegeben bzw. wurde diese bei der Bewertung bereits berücksichtigt. Kanalstrang der öffentlichen Abwasserentsorgung der Marktgemeinde Deutschfeistritz: Von der Marktgemeinde Deutschfeistritz wurde für die öffentliche Kanalisation ein Lageplan übermittelt. Kanalstränge welche in roter Farbe dargestellt, sind im Verantwortungsbereich der MG. Deutschfeistritz (Hauptkanal). Kanalstränge welche in violetter-strichlierter Farbe dargestellt, sind Hausanschlüsse und liegen im Verantwortungsbereich der jeweiligen Liegenschaftseigentümer.Unter dem geringsten Gebot findet ein Verkauf nicht statt. Das Vadium beträgt: EUR 99.300,- und ist ausschließlich in Form einer Sparurkunde zum Versteigerungstermin zu erlegen. Bargeld wird nicht akzeptiert!Das Gericht beabsichtigt, dem gegenständlichen Verfahren die gesetzlichen Versteigerungsbedingungen zu Grunde zu legen.Ohne Anrechnung auf das Meistbot sind zu übernehmen:1.) C-LNR 1 a 699/1968 DIENSTBARKEIT Gehen, Fahren mit allen Fahrzeugen, Reiten, Viehtreiben über Gst 44/1 560/15 für Gst 20 EZ 21 Gst 22 EZ 37 2.) C-LNR 2 a 1036/1970 105/1988 DIENSTBARKEIT Führung einer 110 KV-Hochspannungsleitung über Gst 42 96/1 96/3 96/2 543/2 für Österreichische Bundesbahnen ÖBB 3.) C-LNR 6 a 1285/1979 DIENSTBARKEIT im Umfang Pkt 1 2 Dienstbarkeitsvertrag 1979-11-19 hins Gst .5 für Steirische Ferngas-Gesellschaft mbH 4.) C-LNR 22 a 106/1988 DIENSTBARKEIT Holzbringung betr Gst 99/1 101 für Gst 104 EZ 100 5.) C-LNR 25 a 21200/2012 DIENSTBARKEIT eine Erdgasleitung 6.) Dienstbarkeit der Errichtung und des Betriebs von Stromfreileitungen auf den landwirtschaftlichen Grundstücken in den Teilbereichen I und III. Es ist grundsätzlich von einem Leitungsrecht gemäß § 11 Starkstromwegegesetz 1968 auszugehen. 7.) Dienstbarkeit der Errichtung und des Betriebs von Kanalsträngen der öffentlichen Abwasserentsorgung der Marktgemeinde Deutschfeistritz laut Lageplan der Marktgemeinde Deutschfeistritz (Seite 23 der Beilage ON 15.5. zum Langgutachten [öffentliche Kanalisation violett-strichliert dargestellt]).Eine amtswegige gruppenweise Versteigerung findet nicht statt, da die Voraussetzungen für eine amtswegige gruppenweise Versteigerung nicht gegeben sind, weil ein höherer Verwertungserlös bei gruppenweiser Ausbietung nicht „offenkundig“ iSd § 146 EO, sondern auch nach dem Sachverständigengutachten nur „möglicherweise“ erzielbar ist, was sich offenbar auch insofern in der Bewertung durch den Sachverständigen niederschlägt, als die Summe der Schätzwerte der Parzellengruppen dem Schätzwert der Gesamtliegenschaft entspricht, vom Sachverständigen also nicht etwa höhere Schätzwerte bei parzellengruppenweiser Versteigerung angesetzt wurden. Der Grundbuchskörper wird daher nur im Ganzen ausgeboten.Sie werden auch hiezu zur allfälligen Äußerung binnen 14 Tagen aufgefordert, widrigenfalls Zustimmung zu dieser beabsichtigten Vorgangsweise angenommen wird.An die dinglich Berechtigten, insbesondere an die Pfandgläubiger einschließlich der Gläubiger, zu deren Gunsten eine Höchstbetragshypothek eingetragen ist, sowie bezüglich der Steuern und Abgaben an die öffentlichen Organe ergehen die in der folgenden Nachricht enthaltenen Aufforderungen.WICHTIGER HINWEIS:Aufgrund der verstärkten Einlasskontrollen werden Sie ersucht, keine größeren Taschen oder Rucksäcke mitzubringen, um den Einlass nicht zu verzögern. Es wird Ihnen empfohlen, zumindest eine halbe Stunde vor dem Termin beim Einlass zu erscheinen, um rechtzeitig zur Versteigerung eingelassen zu werden. Weiters werden Sie ersucht, zur Versteigerung zusätzlich eine Fotokopie ihres Lichtbildausweises, der im Original vorzuweisen ist, mitzubringen.
Gericht:
Aktenzeichen: 641 311 E 24/25w
Versteigerungstermin:
am 12.03.2026 um 11:00 Uhr
Versteigerungsort: Bezirksgericht Graz-West, Grieskai 88, 8020 Graz, Saal D/EG
Kategorie(n): Land- und Forstwirtschaft
PLZ/Ort: 8114 Stübing
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