Zwangsversteigerung: Wohnungseigentumsobjekt in 8020 Graz Idlhofgasse 88

Schätzwert: 95 200,00 €
Vadium: 9 520,00 €
Geringstes Gebot: 47 600,00 €

Beschreibung:
Grundbuch: KG 63105 Gries Einlagezahl: EZ 2463 hievon 34/4464-Anteile B-LNR 174 mit WE an W 5Bezeichnung der Liegenschaft: GSt Nr 939/2 im Ausmaß von 2512 m², davon 982 m² Bauf.(10) und 1402 m² Bauf.(20) und 128 m² Gärten(10) hievon 34/4464-Anteile B-LNR 174 mit WE an W 5 im Haus Idlhofgasse 5, 8020 GrazIm C-Blatt ist unter LNR 2a) die Dienstbarkeit des Betriebes einer Umspannstation eingetragen und unter LNR 3a) eine Dienstbarkeit des Gehens und Fahrens; beide Dienstbarkeiten wirken sich – als bei derartigen Wohnanlagen durchaus üblich – nicht auf den Verkehrswert der Bewertungswohnung aus.Die Bewertungsliegenschaft liegt im V. Grazer Stadtbezirk Gries und ist vom Zentrum aus über die Rösselmühlgasse und die Josef-Huber-Gasse erreichbar, von welcher die Idlhofgasse in südliche Richtung abzweigt, die Wohn-, Geschäfts- und Verkehrslage ist als durchschnittlich zu bezeichnen. Die Bewertungsliegenschaft ist annähernd trapezförmig sowie eben und mit den drei aneinander gebauten, mehrgeschossigen Wohnhäusern Idlhofgasse 84, 86 und 88 bebaut, welche in Gehsteigflucht als letzte Baukörper einer geschlossenen Verbauung entlang der Idlhofgasse errichtet sind. Die bewertungsgegenständliche Wohnung top Nr. 5 befindet sich im südlichen Teil des Wohnhauses mit der ON 88 im Halbstock und ist nach Süden hin zu einer Privatstraße ausgerichtet. Beim Wohnhaus mit der ON 88 handelt es sich um das südliche der drei Wohnhäuser, der Zugang in das Wohnhaus erfolgt an der Südseite, die Erschließung der einzelnen Wohnungen in diesem Haus erfolgt über ein Stiegenhaus sowie über einen Personenaufzug. Die Allgemeinflächen umfassen innere Verkehrswege und eine Feuerwehrauffahrtsfläche, an der Westseite im Innenhof und straßenseitig sind PKW-Abstellplätze vorhanden. Infrastruktur und Möglichkeiten zur Deckung des täglichen Bedarfes sind in der Umgebung in fußläufiger Erreichbarkeit vorhanden. Die Liegenschaft ist der Lage entsprechend voll erschlossen und verfügt über Stromanschluss, Anschluss an die städtische Wasserversorgung und an das städtische Kanalnetz, die Müllabfuhr erfolgt über die Stadtgemeinde. Das gegenständliche Grundstück ist im aktuellen Flächenwidmungsplan der Stadt Graz als Bauland der Kategorie „Kerngebiet“ mit Überlagerung durch allgemeines Wohngebiet und Einkaufszentrenausschluss mit einer Bebauungsdichte von 0,8 bis 2,5 ausgewiesen, die südlich und westlich angrenzenden Grundstücke sind als „Kerngebiet“ mit Einkaufszentrenausschluss ausgewiesen. Gemäß Abfrage des Verkehrslärmkatasters im GIS der Stadt Graz ergibt sich eine Lärmbelastung zwischen 49 und 54 dB (Nacht). Der steuerliche Einheitswert wurde mangels Relevanz für die Verkehrswertermittlung nicht erhoben. Die Wohnhausanlage mit der Adresse Idlhofgasse 84, 86 und 88 wurde aufgrund der Baubewilligung vom 01.07.1966 errichtet, die Benützungsbewilligung wurde mit Bescheid vom 18.06.1971 erteilt, der bauliche Bestand des Wohnhauses Idlhofgasse 88 umfasst – ebenso wie jener der beiden Nachbargebäude – Kellergeschoss, Erdgeschoss und sieben Obergeschosse. Auf der Liegenschaft bestehen insgesamt 86 Wohnungen (davon eine Hausbesorgerwohnung), zwei sonstige selbstständige Räumlichkeiten (Geschäftslokale) sowie sechs eingebaute Garagen. Die Bauweise und Ausstattung des Objektes entsprechen weitgehend dem im Errichtungszeitpunkt üblichen Standard des sozialen Wohnbaus, das Gebäude ist in Massivbauweise errichtet, das Kellermauerwerk ist als Mischmauerwerk ausgeführt, das aufgehende Mauerwerk als Durisol- Mauerwerk, die Fassaden sind mit einem Reibputz verputzt, den oberen Abschluss bildet ein Flachdach. Die vertikale Erschließung der einzelnen Geschosse erfolgt über ein eingebautes Stiegenhaus durch mehrläufige Stiegenanlagen (betonierte Stufenkerne mit Tritt- und Setzstufen aus Terrazzo), weiters ist ein Personenaufzug vorhanden. Die bewertungsgegenständliche Wohnung top Nr. 5 liegt im Halbstock des Hauses Idlhofgasse 88, ist nach Süden hin orientiert und besteht gemäß dem der Wohnungseigentumsbegründung zu Grunde liegenden Nutzwertgutachten aus: - Vorraum, - WC, - Bad, - 2 Zimmern, - Küche mit einer Nutzfläche von 50,64 m2, dem Wohnzimmer ist eine Loggia (mit Balkonanteil) von 5,11 m2 vorgelagert, weiters ist dieser Wohnung ein Kellerabteil als Zubehör zugeordnet, wobei mangels Anwesenheit der Wohnungseigentümerin nicht eruiert werden konnte, wo sich das in Verbindung mit der Wohnung genutzte Kellerabteil lagemäßig befindet. Die Ausstattung der Wohnung entspricht noch teilweise dem Errichtungszeitpunkt, im Vorraum und in der Küche sind Kunststoffbodenbeläge vorhanden, die Böden in den beiden Zimmern weisen Klebeparkettbeläge auf, in den Sanitärräumen sind Fliesenbeläge vorhanden, ebenso am Fußboden auf der Loggia. Die Wandoberflächen und Deckenuntersichten in den einzelnen Räumen sind verputzt und gemalt, in den Sanitärräumen sind Wandverfliesungen ausgeführt, die Deckenuntersicht im Badezimmer ist mit Paneelen verkleidet. Der Wohnungseingang ist mit einer Vollbautüre abgeschlossen, bei den Innentüren handelt es sich grundsätzlich um Vollbautüren, welche an Holzzargen angeschlagen sind, teilweise sind Glaslichten ausgeführt, zur Küche fehlt das Türblatt. Die bestehenden Fensterkonstruktionen umfassen Kunststofffenster mit Isolierverglasung sowie Rollläden als Sonnenschutz, die Loggia wird über eine bauartgleiche Fenstertüre erschlossen. Die Beheizung erfolgt über Radiatoren, welche an die Warmwasserzentralheizungsanlage der Wohnanlage angeschlossen sind. Die Sanitärausstattung umfasst im Badezimmer eine Duschkabine, einen Waschtisch und einen elektrischen Warmwasserboiler, im WC ist ein Hänge-WC mit Einbauspülkasten vorhanden. Der Elektro-Verteiler konnte nicht befundet werden, zumal sich dieser hinter einem Schrankverbau befindet. An den Oberflächen zeigen sich teilweise Abnützungserscheinungen, der Bau- und Erhaltungszustand kann als durchschnittlich bezeichnet werden. Der Bau- und Erhaltungszustand der allgemeinen Teile der Liegenschaft kann in Ansehung des Baualters augenscheinlich als normal bezeichnet werden. Bewertungsrelevantes Zubehör ist nicht vorhanden, zumal die Kücheneinrichtung und das Einbaumobiliar im Vorraum veraltet sind und keinen Zeitwert mehr aufweisen. Die verpflichtete Partei war zu beiden Schätzterminen nicht zugegen und konnte zur Nutzung der Wohnung nicht befragt werden. Anlässlich der zweiten Befundaufnahme vermittelte das Bewertungsobjekt einen zumindest sporadisch genutzten Eindruck. Für die Bewertung wird mangels entsprechender Informationen davon ausgegangen, dass die Wohnung bestandsfrei ist, wobei aber darauf hinzuweisen ist, dass sich dann eine Wertminderung ergeben könnte, falls sich entgegen dieser Annahme der Bestand eines Mietverhältnisses an dieser Wohnung herausstellen sollte (= Risiko eines Erstehers!). Bezüglich der Objektdaten wird auf die dem Langgutachten beiliegenden Unterlagen, welche von der Hausverwaltung übermittelt wurden, verwiesen. Gemäß dieser Mitteilung durch die Hausverwaltung ist die Instandhaltungsrücklage derzeit negativ, was an einer Umsetzung der Brandschutzmaßnahmen gelegen ist, anstehend sind die Instandsetzung bzw. die Nachrüstung von Absturzsicherungen und die Sanierung einzelner Fenster, kurz- bis mittelfristig werden die Sanierung der Heizzentrale, der Balkone, des Daches und der Fassade erforderlich sein. Dies bedeutet, dass die Umsetzung der genannten Maßnahmen von den Wohnungseigentümern gesondert zu finanzieren sein wird. Derzeit sollen laut Information der Hausverwaltung keine Sanierungsdarlehen bestehen. Legt man die monatliche Wohnkostenvorschreibung von € 437,85 auf die Nutzfläche der Wohnung von 50,64 m2 um, dann entspricht dies € 8,65 je m2 monatlich an Bewirtschaftungskosten, wovon alleine € 3,79 je m2 monatlich auf das Heizkostenakonto entfallen. Hinzuweisen ist weiters darauf, dass zur GZ 210 MSch 5/25d gegen die Eigentümergemeinschaft als Antragsgegnerin ein Antrag betreffend die Überprüfung der Heizkostenabrechnungen anhängig ist. Unter dem geringsten Gebot findet ein Verkauf nicht statt. Das Vadium beträgt: EUR 9.520,- und ist ausschließlich in Form einer Sparurkunde zum Versteigerungstermin zu erlegen. Bargeld wird nicht akzeptiert!Das Gericht beabsichtigt, dem gegenständlichen Verfahren die gesetzlichen Versteigerungsbedingungen zu Grunde zu legen.Ohne Anrechnung auf das Meistbot sind zu übernehmen:1.) C-LNR 2 a 16928/1970 DIENSTBARKEIT der Errichtung und des Betriebes einer Umspannstation auf Gst 939/2 für Gst 646/1 EZ 256 KG Jakomini 2.) C-LNR 3 a 2030/1971 13947/1991 14117/1998 DIENSTBARKEIT des Gehens-Fahrens mit Fahrzeugen aller Art über Gst 939/2 gem Pkt III Dienstbarkeitsvertrag 1970-12-10 für Gst 938/2 940/2 938/3 939/4 EZ 536 Tlfl Gst 938/1 der EZ 2712Sie werden auch hiezu zur allfälligen Äußerung binnen 14 Tagen aufgefordert, widrigenfalls Zustimmung zu dieser beabsichtigten Vorgangsweise angenommen wird.An die dinglich Berechtigten, insbesondere an die Pfandgläubiger einschließlich der Gläubiger, zu deren Gunsten eine Höchstbetragshypothek eingetragen ist, sowie bezüglich der Steuern und Abgaben an die öffentlichen Organe ergehen die in der folgenden Nachricht enthaltenen Aufforderungen.WICHTIGER HINWEIS:Aufgrund der verstärkten Einlasskontrollen werden Sie ersucht, keine größeren Taschen oder Rucksäcke mitzubringen, um den Einlass nicht zu verzögern. Es wird Ihnen empfohlen, zumindest eine halbe Stunde vor dem Termin beim Einlass zu erscheinen, um rechtzeitig zur Versteigerung eingelassen zu werden. Weiters werden Sie ersucht, zur Versteigerung zusätzlich eine Fotokopie ihres Lichtbildausweises, der im Original vorzuweisen ist, mitzubringen.Näheres siehe Langgutachten!

Gericht:
Aktenzeichen: 641 311 E 16/25v
Versteigerungstermin: am 07.05.2026 um 07:00 Uhr
Versteigerungsort: Bezirksgericht Graz-West, Grieskai 88, 8020 Graz, Saal D/EG

Kategorie(n): Eigentumswohnung

PLZ/Ort: 8020 Graz

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