Die gegenständliche Einheit befindet sich im Erdgeschoß (Souterrain) und erstreckt sich zum Hochparterre (1.Stock). Der Zugang lt. Plan erfolgt über den straßenseitigen Durchgang im Souterrain. Die Fenster der Einheit sind Richtung Südwesten ausgerichtet. Ein Querlüften ist nicht möglich.Widmung: WohnungZum Zeitpunkt der Befundaufnahme konnte der Sachverständige bei der Einheit nur feststellen, dass diese als Allgemeiner Teil, nämlich als Fahrradabstellraum genutzt wird. Ein Zugang zum Hochparterre war nicht möglich. Ein Teil im Erdgeschoß war abgetrennt. Dem Sachverständigen wurden von der Hausverwaltung Pläne hinsichtlich eines Dachgeschoßausbaues samt Aufstockung übermittelt. Lt. diesen Plänen soll die Einheit zu einem Fahrradabstellraum umwidmet und ein Teil für einen Lifteinbau verwendet werden. Es dürfte sich um Vorbereitungsarbeiten für einen Lifteinbau handeln. Der Sachverständige geht jedoch von einem Bestehen des Eigentumsrechtes an dieser Einheit aus. Es wurden ihm keine Informationen erteilt, dass das Eigentumsrechtaufgehoben oder beschränkt werden soll. Installationen (Elektro, Heizung, Sanitär) sind nicht vorhanden bzw. unbrauchbar.Auf die Ausführungen im Langgutachten wird hingewiesen.
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