Schlichtes Miteigentum (1/5) an Liegenschaft mit Doppelhaus und Lagergebäude.Mündliche Angabe zur etablierten Nutzungsvereinbarung der Gebäude- und Grundstücksbereiche zwischen den Miteigentümern. Eine schriftliche Vereinbarung liegt nicht vor.Es wird auf das Langgutachten verwiesen.
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