Beschreibung
Das Einfamilienhaus auf der Liegenschaft EZ 256 wurde im Jahr 1970 fertiggestellt, ein Zubau (Veranda) erfolgte aufgrund der Baubewilligung aus dem Jahr 1983. Das Gebäude besteht aus einem Kellergeschoss, einem Erdgeschoss und einem Dachgeschoss.Das Erdgeschoss besteht aus einem Vorraum, einem WC, einem Bad, einer Küche, einer Speis, drei Zimmer und der Veranda. Die Raumhöhe beträgt im Erdgeschoss rund 2,60m. Im Dachgeschoss befinden sich ein Vorraum, ein Bad, ein WC, ein Büro, zwei Zimmer und ein Abstellraum. Dem Vorraum ist südseitig ein Balkon vorgelagert. Die Raumhöhe beträgt im Dachgeschoss rund 2,60m, an den Außenwänden sind Dachschrägen vorhanden.Das Kellergeschoss besteht aus einem Vorraum, einer Waschküche, zwei Kellerräumen, einem Heizraum und einem Abstellraum sowie der Garage.Das Gebäude ist in Massivbauweise errichtet, das Dach ist als Satteldach mit Ziegeleindeckung ausgebildet. Das Einfamilienhaus wird durch Kunststofffenster belichtet. Die Beheizung und Warmwasserversorgung des Gebäudes erfolgt durch Fernwärme, die raumseitige Wärmeabgabe erfolgt durch Plattenheizkörper. Im Heizraum im Keller ist ein Heizkessel (Holz-Stückgut) vorhanden.Der Garten ist begrünt, im südlichen Bereich des Gartens befindet sich ein überdachter Swimmingpool (Kunststoffbecken, ca. 6,5m x 3,5m).Das Gebäude ist in einem dem Alter entsprechend mittleren Zustand vorhanden.Das Einfamilienhaus ist möbliert, die Möblierung und das sonstige Inventar sind nicht Gegenstand der Bewertung.Bauwerksstatische und vermessungstechnische Überprüfungen sowie bautechnische und haustechnische Bauwerksüberprüfungen haben durch den Sachverständigen im Zuge der Befundaufnahme auftragsgemäß nicht stattgefunden (kein bautechnisches Gutachten), die Beschreibung der vorhandenen Bauausführungen erfolgte ausschließlich durch augenscheinliche Befundung des Gebäudebestandes (ohne Bauwerksöffnungen).Das Grundstück der Liegenschaft EZ 365 ist großteils begrünt und entlang der nordostseitigen Grundgrenze mit einzelnen Bäumen und Sträuchern bewachsen, der südwestliche Bereich ist asphaltiert. Im nördlichen Bereich befindet sich ein Carport.Vermessungstechnische Überprüfungen haben durch den Sachverständigen im Zuge der Befundaufnahme auftragsgemäß nicht stattgefunden (keine Feststellung bzw. Überprüfung der Grundgrenzen).