Auf dem Grundstück sind ein Mehrfamilienhaus mit insgesamt fünf Wohneinheiten und eineGarage errichtet. Der Umbau des zunächst als Einfamilienhaus errichteten Wohnhauseserfolgte aufgrund der Baubewilligung vom 11.01.2024. Laut Angaben der Baubehörde stehenfür den Umbau die Fertigstellungsanzeige und damit die Benützungsbewilligung noch aus. DieErschließung des Grundstücks erfolgt über die angrenzende öffentliche Straße(Bahnhofstraße).Das Wohnhaus besteht aus Erdgeschoss, Obergeschoss und Dachgeschoss. Zum Befundaufnahmezeitpunkt befand sich das Gebäude in einem augenscheinlich gutemBauzustand. Nach Angaben des Eigentümervertreters wurde die Innenausstattung desGebäudes, die Fenster, die Türen und die haustechnischen Leitungen/Anlagen (Elektrik) voretwa 2 Jahren neu hergestellt. Ein Fertigstellungsbedarf ist hinsichtlich der Außenanlagengegeben. Laut Angaben im Bewilligungsbescheid sind Pflichtstellplätze zu errichten sowie einverpflichtender Kinderspielplatz zu schaffen.Zum Bewertungsstichtag war kein zu bewertendes Zubehör vorhanden.Laut dem Eigentümervertreter besteht an dem bewertungsgegenständlichen Objekt einBestandrecht, das mit dem 30.06.2031 befristet ist.Auf das Langgutachten der Sachverständigen Mag. Regina E. Hemmer-Halbwidl, MSc,ON 18.1, wird ausdrücklich verwiesen.
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