Das ab 1999 im Obergeschoß entstandene Wohnzimmer ist vom Grundstück Nr. 175/2 aus betretbar, die Wohnung Top Nr. 5 im Obergeschoß geht somit über die Grundstücksgrenze, was gegen die Bauordnung verstößt. An einer Grundstücksgrenze muss sich bei jedem Gebäude …