Auf der Liegenschaft wurde aufgrund der Baubewilligung aus dem Jahr 2020 eine Reihenhausanlage mit drei Reihenhäusern errichtet. Die Reihenhäuser bestehen aus einem Erdgeschoss, einem Obergeschoss und einem Dachgeschoss und sind nicht unterkellert. Auf der Liegenschaft wird ein KFZ-Abstellplatz errichtet (für zwei weitere Pflichtstellplätze ist laut Baubewilligung eine Ausgleichsabgabe zu bezahlen).Die Reihenhausanlage ist in Leichtbauweise errichtet die Fassaden sind als Vollwärmeschutzfassaden ausgebildet. Die Belichtung erfolgt durch Kunststoff/Alufenster, teilweise durch französische Fenster. Die Beheizung und Warmwasserversorgung der Reihenhausanlage erfolgt durch Luft-Wärmepumpen, die raumseitige Wärmeabgabe erfolgt durch eine Fußbodenheizung.Die Reihenhausanlage befindet sich im unfertigen Rohbauzustand (ohne Oberflächenaufbauten, ohne Oberflächenbeläge, ohne Türen und Zargen, ohne Elektro- und Sanitärinstallationen und ohne Elektro- und Sanitärausstattungen,...), die Fußbodenaufbauten fehlen, die Zwischenwände (Gipskartonwände) sind unverputzt. Im Obergeschoss sind im Bereich der Terrassen teilweise Feuchteschäden vorhanden, die Terrassenoberfläche ist als Schwarzdeckung vorhanden und uneben ausgeführt.Der Außenbereich weist einen unfertigen bzw. verwilderten Zustand auf.Bauwerksstatische und vermessungstechnische Überprüfungen sowie bautechnische und haustechnische Bauwerksüberprüfungen haben durch den Sachverständigen im Zuge der Befundaufnahme auftragsgemäß nicht stattgefunden (kein bautechnisches Gutachten), die Beschreibung der vorhandenen Bauausführungen erfolgte ausschließlich durch augenscheinliche Befundung des Gebäudebestandes (ohne Bauwerksöffnungen).
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